Im Landtag sitzen bisher nur wenige Frauen: Liegt es an Rahmenbedingungen? Foto: dpa

Junge Mütter tun sich im Landtag schwer: Mandat und Kind sind kaum zu vereinbaren. Der Vorschlag lautet deshalb, auch ihnen Elternzeit zu gewähren – doch davor gibt es Hürden.

Stuttgart - Auch Abgeordnete sollen künftig in Elternzeit gehen können: Dies schlägt nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten eine interfraktionelle Arbeitsgruppe dem Landtag vor. Geplant ist, Müttern einen Schutz von sechs Wochen vor und nach der Geburt zu garantieren, vergleichbar mit der gesetzlichen Regelung für Arbeitnehmerinnen.

Darüber hinaus soll die Geschäftsordnung so geändert werden, dass der Landtagspräsident bis zu sechs Monaten Elternurlaub gewähren „kann“. Die Diäten würden in dieser Zeit weiter bezahlt, denn Abgeordneten sei es gesetzlich untersagt, auf diese zu verzichten, erläuterte Charlotte Schneidewind-Hartnagel (Grüne) den Vorschlag.

Mutterschutz ist für Landtagsabgeordnete bisher nicht vorgesehen, wohl aber für Bundestagsabgeordnete. Bei der Elternzeit wäre Baden-Württemberg bundesweit Vorreiter. Für Arbeitnehmer gelten deutlich großzügigere Elternzeitregelungen.

SPD und Grüne unterstützen die Pläne der Arbeitsgruppe. „Auch wir stehen hinter dem gemeinsamen Vorschlag“, sagte der CDU-Abgeordnete Volker Schebesta. Die FDP war in der Arbeitsgruppe nicht vertreten.

„Was in der Gesellschaft längst normal ist, sollte nun auch im Parlament ankommen“, sagte Schneidewind-Hartnagel. Abgeordnete seien zwar frei in ihrer Arbeitsgestaltung und laut Verfassung nur ihrem Gewissen unterworfen, dennoch sei die Möglichkeit zu einer offiziellen Beurlaubung ein wichtiges Signal.

Als Hauptproblem gilt jedoch die Frage, wie man mit den Stimmen von abwesenden Abgeordneten verfährt. Ein Vorschlag lautet, dass sich die Fraktionen freiwillig verpflichten, das Kräfteverhältnis zu wahren. Diese sogenannte Pairing-Vereinbarung gilt bisher schon, wenn Abgeordnete krank oder auf Dienstreise sind.