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Das Bundesverwaltungsgericht hält den Ganzkörperbadeanzug im Hallenbad für eine akzeptable Lösung - so könnten auch muslimische Schülerinnen am Schwimmunterricht teilnehmen. Doch in Konstanz durfte eine erwachsene Frau wegen ihres Burkinis nicht ins Wasser.

Das Bundesverwaltungsgericht hält den Ganzkörperbadeanzug im Hallenbad für eine akzeptable Lösung - so könnten auch muslimische Schülerinnen am Schwimmunterricht teilnehmen. Doch in Konstanz durfte eine erwachsene Frau wegen ihres Burkinis nicht ins Wasser.

Konstanz - Weil sie mit Burkini - einem Ganzkörperbadeanzug - nicht in ein Hallenbad durfte, will eine Frau aus Konstanz vor Gericht ziehen. Der Klageentwurf liege vor, sagte ein Sprecher der Stadt am Donnerstag. „Wir prüfen das, schalten die Fachämter ein und werden dann über die weiteren Schritte entscheiden.“ Beim Verwaltungsgericht sei bislang aber noch keine Klage eingegangen, sagte ein Sprecher.

Der Muslima war nach einem Bericht der Zeitung „Südkurier“ (Konstanz) im Sommer 2013 der Zugang zum Hallenbad verwehrt worden, weil sie einen Burkini tragen wollte. „Es ist kein Symbol. Es ist meine Pflicht“, sagte die Frau dem Blatt. Nach Angaben der Stadt sind Burkinis in den Schwimmbädern aber verboten. „Wir haben eine Badeordnung, in der Ganzkörperbadeanzüge nicht erlaubt sind. Darunter würde auch ein Burkini fallen“, sagte der Sprecher.

Aus anderen Kommunen seien solche Fälle nicht bekannt

Die Regelung stamme noch aus früheren Zeiten, in denen Schwimmanzüge wie bei Spitzensportlern oder auch Neoprenanzüge für Taucher oder Langstreckenschwimmer in Mode gewesen seien. Diese seien auch im öffentlichen Badebetrieb genutzt worden, anstatt in den entsprechenden Trainingszeiten der Bäder. „An Burkinis hat damals noch keiner gedacht“ sagte der Sprecher. „Wir prüfen jetzt, wie wir damit umgehen.“ Der Burkini ist ein islamkonformer Badeanzug, der nur Gesicht, Hände und Füße freilässt.

Aus anderen Kommunen seien solche Fälle nicht bekannt, heißt es beim Städtetag Baden-Württemberg. „Ich habe den Eindruck, dass das bisher andernorts noch nicht aufgeschlagen ist“, sagte das Geschäftsführende Vorstandsmitglied Stefan Gläser. Der Verband verwies auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom September 2013. Demnach dürfen muslimische Mädchen dem Schwimmunterricht in Schulen nicht ohne weiteres aus religiösen Gründen fernbleiben. Die Teilnahme in einem Burkini sei ihnen zuzumuten, begründeten die Richter ihr Urteil.

„Wenn das Bundesverwaltungsgericht den Schwimmunterricht für verpflichtend und das Tragen von Burkinis als zulässig erachtet, wird es wohl für einige Städte schwierig sein, den Burkini generell zu untersagen“, sagte Gläser. „Wir würden uns als Städtetag eher an der Rechtsprechung des Bundesveraltungsgerichts orientieren. Aber das muss jede Stadt für sich selbst entscheiden.“