Obwohl er keine Waffenbesitzkarte hat, nannte ein 77-Jähriger aus Gechingen eine Pistole Kaliber neun Millimeter sowie ein Luftgewehr sein Eigen. Foto: Archiv

Sonst unbescholtener 77-Jähriger aus Gechingen muss 2700 Euro wegen unerlaubten Waffenbesitzes zahlen.

Gechingen/Calw - Wie lange der Rentner die beiden Waffen schon besaß, konnte nicht ermittelt werden. Im Oktober vor zwei Jahren gingen sie jedenfalls in die Obhut der Kriminalpolizei über, da der heute 77-jährige keine Waffenbesitzkarte hat.

Und da es sich um eine Straftat handelt, ohne das Dokument dennoch Waffen sein eigen zu nennen, wurde das gestern vor dem Strafgericht in Calw verhandelt. Im vorliegenden Fall ging es um eine Pistole Kaliber neun Millimeter sowie ein Luftgewehr. Beide Waffen wurden im Schlafzimmer des Angeklagten gefunden, wie der Referendar der Staatsanwaltschaft, Stefan Mezger, mit seiner Anklageschrift klar machte.

Der Prozess wurde ohne den beschuldigten Rentner geführt, der sich wegen einer schweren Krankheit einer Rehamaßnahme unterzieht. "Er räumt den Vorwurf ein und wir haben bereits im Dezember den Verzicht auf die Waffen erklärt", sagte sein Verteidiger Karl Mündlein.

Schon früh nach Verhandlungsbeginn zeichnete sich ab, dass alle Prozessbeteiligten einen sogenannten Sitzungsstrafbefehl erwogen. "Alleine das Gutachten für die Pistole dauerte acht Monate und zog das Verfahren in die Länge", verwies die Vorsitzende Richterin Stefanie Siewert-Schatz auf die Grundlage dafür. Zudem spreche das unbescholtene bisherige Leben des Rentners für dieses juristische Vorgehen. Allerdings könne der Strafbefehl nicht unter 90 Tagessätzen angesetzt werden, da es sich bei der Pistole um eine halbautomatische Schusswaffe handle. "Sie war zwar verrostet, kann aber mit normaler Pflege wieder Schussfähigkeit erlangen, wie ein kriminaltechnisches Institut versicherte", führte die Richterin aus. In der Regel sieht das Gesetzt eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten für unerlaubten Waffenbesitz vor. Bei den vorliegenden Umständen erkannte auch die Staatsanwaltschaft auf einen minderschweren Fall, sodass Mezger einen Strafbefehl in Höhe von 2700 Euro beantragte. Mittels Beschluss folgte die Richterin dem Antrag, den auch der Verteidiger akzeptierte.