Wer eine Drohne am Himmel kreisen lässt, muss einige Regeln beachten. Foto: Stratenschulte Foto: Schwarzwälder-Bote

Drohnen: Mehr Sicherheit im Luftraum und besserer Schutz der Privatsphäre durch Verordnung

Für die einen sind Drohnen lästige Fluggeräte, die anderen haben jede Menge Spaß an den Manövern in der Luft. Eine neue Verordnung sorgt nun für genauere Regelungen und Vorschriften.

Gechingen. Ralf Kindervater, zweiter Vorsitzender der Modellsportgruppe Gechingen (MSG), sprach beim jüngsten Schnupperfliegen über verschiedene Aspekte des Drohnenfliegens. Die Verordnung solle vor allem für erhöhte Sicherheit im Luftraum sorgen und auch den Schutz der Privatsphäre verbessern. Generell dürfen Drohnen laut Kindervater nun maximal bis zu 100 Meter hoch fliegen. Drohnen und Multikopter mit einem Gewicht von mehr als 250 Gramm müssten mit Name und der Adresse des Besitzers gekennzeichnet sein, erklärt der Modellflugzeugpilot.

Nachweis erforderlich

Bei Geräten ab zwei Kilogramm wird zusätzlich ein Kenntnisnachweis erforderlich sein: "Im Oktober wird erst entschieden, wie genau dieser Nachweis aussieht." Bei der MSG soll dieser auch erlangt werden können. Geräte, die fünf Kilogramm und mehr wiegen, benötigen zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis, die man sich bei der Landesluftfahrtbehörde, im Regierungspräsidium zum Beispiel, einholen müsse.

Die MSG ist von der Verordnung weniger betroffen. Auf dem Gechinger Flugplatz gelten ohnehin andere Regelungen, was die Flughöhe betrifft. Außerdem würden die Drohnenmanöver beim Flug über den Flugplatz "schnell langweilig", meinte Kindervater. Die Möglichkeit, mit angehefteter Kamera die Umgebung zu filmen, biete sich vor allem beim Flug über Gewässer und Landschaften an. Die Perspektiven seien sehr bezaubernd.

Zum Schutz der Privatsphäre dürfen Drohnen mit angehefteter Kamera nun nicht mehr über fremde Privatgrundstücke gesteuert werden. Kindervater sieht hierbei jedoch ein weiterhin bestehendes Problem: "Wenn man die Drohne hoch fliegen lässt, kann man theoretisch immer noch mit der schwenkbaren Kamera in den Garten des Nachbars sehen."

Die Verordnung regelt auch Flüge über Menschenansammlungen und Naturschutzgebieten sowie den Abflug in der Nähe von Flughäfen, Krankenhäusern mit Helikopter-Landeplätzen und anderen Flugplätzen.