Das neue Förderporgramm soll in Gechingen Anreize dafür schaffen, vorhandene Bausubstanz zu nutzen. Foto: Selter-Gehring Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Gemeinde Gechingen startet Förderprogramm "Jung kauft Alt"

Die Gemeinde Gechingen unterstützt den Erwerb und die Sanierung von Altbauten im Ortskern mit einem neuen Förderprogramm.

Gechingen. Ziel ist es, unter dem Motto "Jung kauft Alt – Junge Leute kaufen alte Häuser" die Attraktivität des Ortskern zu steigern und diesen zu beleben, vorhandene Bausubstanz zu nutzten sowie Baulücken zu schließen.

Diverse Vergabekriterien

Einstimmig beschloss der Gemeinderat das Programm, dessen Richtlinien von einem Arbeitskreis, der sich aus den Gemeinderäten Karl Brauhäuser, Marina Esslinger, Damaris Hauser-Frielitz, Bernd Wentsch und Gerhard Mörk sowie Vertretern der Verwaltung zusammensetzte, erarbeitet wurden. Mörk, der dem Arbeitskreis vorsaß erläuterte dem Gesamtgremium Zielsetzung, Rahmenbedingungen und Vergabekriterien. Er betonte, dass es sich bei den Mitteln, die den Bauherren mit "Jung kauft Alt" zur Verfügung gestellt würden, um ähnliche Beträge handle, wie die Kommune sie seit Jahren durch das "Gechinger Modell" jungen Familien gewährt, die einen Bauplatz in einem Neubaugebiet erwerben. "Ziel es, die Förderung von Altort und Neubauplatz in etwa gleich zu behandeln", so Mörk.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung zählt, dass das Gebäude oder das Grundstück sich in einem klar umgrenzten Gebiet des Altortes befindet. Darüber hinaus muss ein Gebäude mindestens 55 Jahre alt sein und die Kauf-, Sanierungs-, Abbruch- sowie Neubaukosten mehr als 100 000 Euro betragen. Unterstützt werden junge Familien, die selbst noch über kein Wohneigentum verfügen. Je nach Kinderzahl erhöht sich der Zuschuss.

Ein zentrales Problem bei der Vermarktung und Wiedernutzung von Altbauten sei, so Mörk, dass es für die Bauherren schwierig sei, den Sanierungsaufwand zu kalkulieren. Hier greift die erste Stufe des Förderprogramms. Mit bis zu 1500 Euro kann die Kommune künftig bei konkretem Interesse am Erwerb eines Gebäudes ein Altbaugutachten bezuschussen. Um Mehrfachgutachten zu vermeiden, sieht die Richtlinie vor, dass die mit Zuschüssen erstellten Gutachten der Gemeinde für einen Informationspool zur Verfügung stehen.

Jährlicher Zuschuss

Kommt es zum Erwerb und wird das Gebäude nach den notwendigen Sanierungen vom neuen Eigentümer bezogen, kann die erste Rate der zweiten Förderstufe in Anspruch genommen werden. Je nach Anzahl der Kinder können die Antragsteller sechs Jahre lang einen jährlichen Zuschuss in Höhe von maximal 1500 Euro bekommen. Der Förderanspruch erlischt jedoch, wenn das Objekt nicht mehr vom Eigentümer selbst genutzt wird. Bei Verkauf muss die Fördersumme zurückgezahlt werden.

Damit etwas in Bewegung komme, wird laut Mörk eine Plattform geschaffen, die Eigentümer und Interessenten auf der Homepage der Gemeinde zusammenbringt.