Jährliche Zahlungen im Durchschnitt verdoppelt / Gerhard Mörk gibt schlechte Kassenlage zu bedenken

Gechingen (ina). "Der Beitrag zur öffentlichen Sicherheit, den die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr leisten, kann nicht hoch genug bewertet werden", unterstrich Kämmerer Joachim Kaufmann in der jüngsten Sitzung des Gechinger Gemeinderats. Diese Erkenntnis hat bei vielen Kommunen zu höheren Entschädigungszahlungen für ihre ehrenamtlichen Feuerwehrleute geführt.

Der Kreisfeuerwehrverband Calw hat Entschädigungssätze veröffentlicht, die sich an der Einwohnerzahl einer Gemeinde orientieren. Da die bisherige Feuerwehrentschädigungssatzung in aus dem Jahr 2008 stammt, schlug die Gechinger Verwaltung eine Änderung mit deutlich höheren Aufwandsentschädigungssätzen vor. "Wenn man weiß, wie viele Stunden die Feuerwehrleute unterwegs sind, kann man trotz einer Erhöhung nicht von einer echten Entschädigung sprechen", hob Bürgermeister Jens Häußler hervor.

Doch Gemeinderat Gerhard Mörk war da anderer Meinung. Er schätze die Arbeit der Feuerwehr, aber auch in den örtlichen Vereinen werde hervorragende ehrenamtliche Arbeit kostenlos geleistet, unterstrich er. "Wir treiben die Beträge gerade jetzt hoch, wo wir auf eine Kreditaufnahme zusteuern", gab er außerdem zu bedenken.

Bürgermeisterstellvertreter Thomas Blenke widersprach dieser Auffassung. Die Feuerwehr erfülle eine öffentliche Aufgabe der Kommune. Das sei schon etwas anderes als eine Vereinstätigkeit.

Auch Ratsmitglied Bernd Wentsch unterstrich, dass die Freiwillige Feuerwehr eine wichtige Funktion in der Gemeinde wahrnehme. Aus der Mitte des Gremiums kam die Frage, ob es möglich sei, die Zuwendungen an die Feuerwehrmänner steuermindernd zu gestalten. "Ich werde mich diesbezüglich schlau machen", versprach der Kämmerer.

Plus von 3500 Euro

In der neuen Satzung werden die jährlichen Zahlungen an die ehrenamtlichen Funktionsträger der Wehr im Durchschnitt verdoppelt. Sie bewegen sich zwischen 150 Euro für Schriftführer und Kassenverwalter und 1000 Euro jährlich für den Kommandanten. Die Teilnehmer an Aus- und Fortbildungslehrgängen erhalten künftig zwischen 30 und 80 Euro. "Für die geleisteten Übungen erhalten die ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr einen pauschalen Zuschuss zur Kameradschaftskasse von 2000 Euro im Jahr", wurde in die neue Satzung aufgenommen. Bisher waren hier 1600 Euro gezahlt worden. Die Neuregelung bedeutet für die Gemeinde je nach der Anzahl der wahrgenommenen Lehrgänge ein Kostenplus von rund 3500 Euro. Die neue Feuerwehrentschädigungssatzung wurde bei der Gegenstimme von Gerhard Mörk beschlossen.