Ein kommunales Interesse sieht die Gemeinde Gechingen im örtlichen Brennholzhandel und unterstützt deshalb dessen Erweiterung. Foto: Selter-Gehring Foto: Schwarzwälder-Bote

Kommunales: Bebauungsplanverfahren notwendig

Gechingen. Mit dem Bebauungsplanverfahren für das Sondergebiet "Brennholz" in Gechingen machte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung den Weg frei für die Erweiterung des örtlichen Brennholzhandels.

Der Unternehmer möchte die seit 2013 bestehende Maschinenhalle auf dem Gelände am Fuße der Erddeponie erweitern. "Mit der Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens unterstützen wir ein örtliches Unternehmen, das heimisches Brennholz für die Gechinger Bevölkerung anbietet", betonte Bürgermeister Jens Häußler das kommunale Interesse an dem Bebauungsplan.

Erweiterung Richtung Kreisstraße

Aus formalen baurechtlichen Gründen genügt die bisherige Grundlage für die Bebauung nach dem Baugesetzbuch nicht mehr aus, und das Calwer Landratsamt hatte für die geplante Erweiterung ein Bebauungsplanverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung angemahnt. Vorgesehen ist eine Erweiterung der bestehenden Maschinenhalle.

Im Hinblick auf die anstehende Erweiterung der angrenzenden Erddeponie soll der Brennstoffhandel vornehmlich in Richtung der Kreisstraße zwischen Gechingen und Althengstett erfolgen.

Parallel zur vom Gemeinderat gebilligten Aufstellung des Bebauungsplanverfahrens wurde die private Bauvoranfrage des Brennstoffhändlers für die Erweiterung der bestehenden Maschinenhalle ebenfalls bewilligt.