Das Sturmgewehr G36 gehört seit 1996 zur Standardausrüstung jedes Bundeswehrsoldaten. Foto: dpa

Wegen möglicher Präzisionsprobleme beim Sturmgewehr G36 prüft das Verteidigungsministerium nun doch eine Schadensersatzklage gegen den Hersteller Heckler & Koch. Bisher gebe es allerdings noch keine belastbare Grundlage des Bundes gegen die Firma.

Berlin - Das Verteidigungsministerium prüft nun doch eine Schadensersatzklage wegen möglicher Präzisionsprobleme beim Sturmgewehr G36 gegen den Hersteller Heckler & Koch. Das bestätigte ein Sprecher des Ministeriums.

Er betonte allerdings: "Auf Basis der bislang zum Sachverhalt vorliegenden Unterlagen ist noch keine belastbare Grundlage des Bundes gegen die Firma Heckler & Koch ersichtlich." Nach bisherigem Kenntnisstand sehe es so aus, "dass es wahrscheinlich keinen Schadensersatzanspruch gibt".

Am Wochenende hatte das Ministerium einen Pressebericht über die Prüfung von Schadensersatzansprüche noch von sich aus dementiert. Heute berichtete die "Bild"-Zeitung dann über einen Auftrag an die Rechtsabteilung vom 2. April. In der E-Mail wird "um Vorlage einer Erstbewertung zu Schadenersatzansprüchen" bis zum 14. April im Büro des Staatssekretärs Gerd Hoofe gebeten. Erst nach dem zweiten Bericht räumte das Ministerium die Prüfung nun ein.

Eine Expertengruppe wollte dem Verteidigungsministerium noch im Laufe des Tages einen abschließenden Bericht zur Treffsicherheit der umstrittenen Sturmgewehre vorlegen, von denen die Bundeswehr noch 167.000 nutzt.

Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte bereits Ende März auf Basis der vorläufigen Ergebnisse erklärt, dass es ein Präzisionsproblem der Waffe bei hohen Temperaturen gebe. Heckler & Koch weist die Vorwürfe zurück und wirft dem Ministerium Rufschädigung vor.