Kommunales: Gebühren bei Unterkünften werden neu kalkuliert

Furtwangen (sh). Vorgelegt wurde dem Gemeinderat eine neue Art der Gebührenkalkulation für die Nutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften. Entsprechend der Vorschriften muss die Stadt jedes Mal, wenn neue Unterkünfte angemietet werden oder wegfallen, die Kostenmiete erneut kalkulieren, die dann von den entsprechenden Stellen wie dem Landratsamt ersetzt werden. Um dieses Verfahren etwas zu vereinfachen, wurde nun eine Gebührenkalkulation aufgrund der aktuellen Situation durchgeführt.

Derzeit sind es fünf Unterkünfte, von denen drei mit insgesamt 21 Personen belegt sind. 15 weitere Personen könnten aufgenommen werden. Allerdings muss die Stadt immer wieder auf neue Gegebenheiten reagieren und beispielsweise zusätzlichen Wohnraum anmieten, wenn mit weiteren Flüchtlingen zu rechnen ist. Jedes Mal müssen die Mietkosten ebenso wie die Betriebskosten neu kalkuliert und auf die jeweiligen Nutzer umgelegt werden. Nicht genutzte Wohnräume gehen dabei allerdings zulasten der Stadt.

Neu ist nun, dass zur Vereinfachung des Verfahrens ein festes Kalkulationsmuster beschlossen wird, das als Anlage zur entsprechenden Satzung hinzugefügt wird. Damit muss nicht bei jeder Veränderung eine komplette Neukalkulation durchgeführt werden, sondern nach den entsprechenden Vorgaben werden die Zahlen neu berechnet und in der Offenlage dem Gemeinderat vorgelegt und damit beschlossen.

Dies bedeutet eine wesentliche Vereinfachung des Verfahrens. Dabei, so erläuterte die Verwaltung auf Nachfrage aus dem Gemeinderat, kann die Kalkulation jederzeit wieder korrigiert werden, wenn beispielsweise die Betriebskosten höher ausfallen als zuvor kalkuliert.