Gewerbegebiet: Wirtschaftsplan liegt bereits vor

Furtwangen/Gütenbach (kou). Um Finanzen ging es beim "Wirtschaftsplan 2015". Er wurde durch Furtwangens Kämmerer Franz Kleiser erstellt und erläutert. Darin sind die Ziele des Interkommunalen Gewerbegebiets (IKG) und die Wirtschaftsführung festgehalten. Demnach wird im Eigenbetrieb ein Erfolgs- und Vermögensplan erstellt.

Im Erfolgsplan sind für 2015 im Wesentlichen die Kosten des Bebauungsplanverfahrens, die Zinsaufwendungen und die Kosten des laufenden Betriebs (5000 Euro) ausgewiesen. Zur Deckung der Ausgaben sind Umlagen beider Orte mit je 32 500 Euro vorgesehen.

Im Vermögensplan ist die Tilgung der Grunderwerbs-kosten ausgewiesen. Eine Kapitalumlage beider Gemeinden von je 180 000 Euro ist vorgesehen. Eine Verpflichtungsermächtigung gibt es nicht, und der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 100 000 Euro festgesetzt.

Den Einnahmen von 65 300 Euro stehen Aufwandsentschädigungen (1300 Euro), Sitzungsgelder (900 Euro), Geschäftsausgaben (200 Euro), Versicherungen (800 Euro), EDV-Kosten (600 Euro), Bauleitplanungskosten (30 000 Euro), vermischte Ausgaben (500 Euro), Personalkostenerstattung (1000 Euro) und 30 000 Euro Darlehenszinsen gegenüber. Bei diesen muss wegen möglicher Veränderungen in der Zinspolitik nachgebessert werden.

Ökologische Gesichtspunkte müssen die Vertreter des Interkommunalen Gewerbegebietes Neueck (IKG) berücksichtigen. Thomas Hauptmann von der Kommunalentwicklung GmbH (KE) erläuterte den Kenntnisstand.

Nach Vorgaben des Landratsamts Schwarzwald-Baar sind wichtig die Bodenbewertung, der natürliche Lebensraum, geschützte Tierarten und der Biotopschutz. Bezüglich Brutvögeln könnte man die Rückkehr der Zugvögel abwarten, was eine Verzögerung des Bauvorhabens bedeuten würde. Brutstätten (Nistkästen) könnten abhelfen.

Auch hinsichtlich des Baumbestands könnte es Regelungen mit der Forstverwaltung und Grundstückseigentümern geben.

Der Kauf von Öko-Punkten ist denkbar, und nach Ansicht von Furtwangens Bürgermeister Josef Herdner könne man aus dem städtischen Wald schöpfen.

Die Belassung des Biotopgebietes wäre durch eine über sieben Meter hohe Böschung oder eine Stützmauer möglich, erläuterte Siegbert Koegst. Die entscheidende Frage könnten die Kosten sein.