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Hochschule schweigt nach wie vor. Zweifel an Bewertung. Hausverbot erteilt.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Die Auseinandersetzung um seinen Abschluss ist noch nicht vom Tisch. Der betroffene Student hat zwar das nächste Etappenziel erreicht: Die eingeforderte strittige Klausur liegt ihm jetzt vor. Doch der juristische Clinch mit der HFU geht weiter.

Erneut muss die Hochschule Furtwangen (HFU) einen juristischen Dämpfer hinnehmen. Per Gerichtsbeschluss hat die Hochschule jene Klausur herauszurücken, die den Nährboden für die seit Jahren schwelende Auseinandersetzung zwischen Hochschule Furtwangen und einem ihrer Studenten aus VS bildet. Wie berichtet, eskalierte der Streit, weil der Doppelstädter Zweifel an der Bewertung einer seiner Klausuren hatte und eine Zweitkorrektur forderte. Der Mann klagt, mit Erfolg. "Das Gericht bittet um Vorlage der Streitgegenständlichen Klausur des Klägers aus dem Wintersemester 2007/2008 im Fach ›Medizinische Werkstoffe‹", heißt es in dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Freiburg. Die Anforderung der Klausur, die an den Studenten weitergeleitet werde, diene zur Aufklärung des Gerichtes. Die Frage, inwiefern die Arbeit für den Rechtsstreit von Bedeutung sei, werde die zuständige Kammer klären.

Schon einmal bekam der Student juristische Rückendeckung: Das Drama um dessen geplante Exmatrikulation nahm mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VGH) eine Wende. Die Mannheimer Richter haben mit ihrem Spruch die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Freiburg zurückgewiesen. Hintergrund: Die Hochschule Furtwangen wehrte sich gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Freiburg, das den Rausschmiss des Mannes in Frage stellte. Das gegen den Studenten von der HFU verhängte zeitlich begrenzte Hausverbot blieb jedoch bestehen. "Und genau dieses Hausverbot hätte ausgereicht, um die Gefahren abzuwehren", kommentierte Thomas Hettich, Pressesprecher des VGH, das Urteil. Der Rausschmiss habe den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügt, ergänzt er.

Nicht nur Hausverbot heizt den Streit an

Allen Urteilsverkündungen zum Trotz konnte der klagende Student bis heute sein Studium noch nicht abschließen. Bisher habe er noch keine Einsicht in die Zweitkorrektur seiner Klausur erhalten. Doch genau in diesem Punkt muss ihn Jochen Schönmann, Leiter der Pressestelle im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, enttäuschen. "Ein allgemeines Recht auf Zweitkorrektur gibt es nicht. Das Landeshochschulgesetz für die Hochschulen in Baden-Württemberg trifft keine Reglungen hierzu", skizziert er die rechtliche Lage. Im Bezug auf die strittige Klausur, die der Kläger zu schlecht bewertet sieht, meint Schönmann: Hochschulprüfungen werden auf Grund von Prüfungsordnungen abgelegt. Diese Ordnungen erlassen die Hochschulen als Satzung. Darin können auch Regelungen getroffen werden, wie bei Einwänden gegen die Bewertung zu verfahren sei. Es gebe aber keine übergeordnete Stelle bei strittigen Fragen.

Der hartnäckig geführte Streit um die Klausur ist das eine, das andere: Der betroffene Student aus VS will prüfen lassen, ob das Hausverbot in seiner jetzigen Form rechtens sei. Denn die Hochschule habe das Hausverbot verlängert und auf exakt jene Bauten begrenzt, in denen die für ihn wichtigen Vorlesungen stattfinden. "Wenn man mir ein solches grobes Fehlverhalten vorwirft, dann müsste das doch fürs ganze Haus gelten und nicht nur für jene Räume im Campus, in denen die für mich wichtigen Vorlesungen gehalten werden."

Weitere Klagen sind deshalb die Folge. Klaus Döll, Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes Freiburg, bestätigte auf Anfrage, dass beim VG Freiburg derzeit zwei Verfahren gegen die HFU laufen, in denen sich der Kläger gegen ein Hausverbot wehre und die Fortsetzung seines Medizintechnikstudiums erreichen wolle.

Was sagt die HFU zu dem Dauer-Streit? Die Hochschule reagiert weiter mit eisigem Schweigen. "Zu laufenden Verfahren äußern wir uns nicht", hieß es kurz aus der Pressestelle.

Eine Antwort gibt es dagegen auf die allgemein gehaltene Frage, was ein Student machen könne, wenn er sich ungerecht beurteilt sehe: Zunächst, heißt es aus der Pressestelle der HFU, solle das Gespräch mit dem Fachdozenten geführt werden, der die Arbeit bewertet habe. Sollte das Gesprächsergebnis nicht zufriedenstellend sein, könne man sich an den Studiendekan wenden. Die nächste Instanz sei der Fakultätsprüfungsausschuss. HFU-Mechanismen, die zumindest bei dem klagenden Studenten nicht gegriffen haben: Auf Gespräche habe er gedrängt, "jedoch ohne Erfolg".