Mitarbeiterin möchte bessere Formulierung

Bregtal (leo). Es ging nicht um große Dinge beim Streit vor dem Arbeitsgericht Villingen. Nur bei der Ansicht über Formulierungen und Bewertungen waren Arbeitgeber und Mitarbeiterin sich nicht einig. So brauchte man die Hilfe des Arbeitsgerichts.

Zeugnisstreit, das ist wohl ein sehr unangenehmes Thema bei Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht. Da wird um Bedeutung von Wörtern und Bewertungen von Sachverhalten gerungen und jedes Wort auf die Goldwaage gelegt. So auch jüngst geschehen vor dem Villinger Arbeitsgericht.

Es klagte eine ehemalige Mitarbeiterin, die einen befristeten Zeitvertrag hatte, gegen ihren Arbeitgeber, einer großen Bildungseinrichtung im Schwarzwald-Baar-Kreis, mit Sitz in Furtwangen.

Zunächst monierte die 56- jährige als akademische Mitarbeiterin beschäftige Klägerin, dass im Zeugnis nicht stand, dass sie ausscheiden musste, weil keine dauerhafte Stelle zur Verfügung stand. Dieser Satz wurde ins Zeugnis aufgenommen.

Schwieriger wurde es, als man das Verhalten im Team beschreiben wollte. Fakt war, dass das Verhältnis zu anderen Mitarbeitern problematisch gewesen sei. Der Vorgesetzte wollte dies auch im Zeugnis stehen haben.

Die Personalabteilung änderte dies dann ab in den Satz, "sie erledigte ihre Aufgaben stets einwandfrei. Ihre Arbeitsleistung war ordentlich".

So wurde Wort für Wort und Satz für Satz gerungen. Die Klägerin war persönlich zur Verhandlung nicht anwesend. Deswegen wurde eine Widerrufsfrist vereinbart. Die Parteien waren sich einig, dass es wohl besser gewesen wäre, wenn die Klägerin vor Zeugniserteilung mit dem Arbeitgeber über die Sache gesprochen hätte. Dann wäre wohl die heutige Verhandlung vielleicht unnötig gewesen.