Radfahrerverein: Vermögen geht im Falle einer Auflösung zunächst an Stadt

Furtwangen (sh). Zu einer zusätzlichen Mitgliederversammlung hatte der Furtwanger Radfahrerverein seine Mitglieder eingeladen. Grund war eine Satzungsänderung, wie Vorsitzender Willi Weber erläuterte.

Um weiterhin die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit zu erfüllen, hatte das Finanzamt vom Verein eine deutlichere Formulierung der Satzung gefordert. Dabei ging es um die Verwendung des Vereinsvermögens bei einer Auflösung des Vereins. Hier muss nach Auskunft des Finanzamtes definitiv geklärt sein, wer diese Gelder bei Vereinsauflösung erhalten soll. Festgelegt ist auf jeden Fall, dass dieses Vermögen "gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken" zugeführt werden muss.

In der Satzung der Radfahrer wurde nun als Empfänger des Vermögens bei Auflösung die Stadt Furtwangen festgeschrieben, die dann dieses Geld nach den oben genannten Grundsätzen verwenden muss. "Die Stadt kann das Geld dann nicht dazu verwenden, um eine Straße zu reparieren", erläuterte Willi Weber.

Daneben gab es noch eine weitere kleine Änderung in der Satzung, nachdem der Radfahrerverein vor einiger Zeit aus dem Verband ausgetreten ist. Bisher war die Verbandsmitgliedschaft noch in der Satzung festgeschrieben. Die Mitglieder genehmigten dann einstimmig diese Änderung der Satzung.

Beraten wurden dann noch weitere Aktivitäten in diesem Jahr. So wird es wieder eine Grillwanderung im Sommer geben. Im September wird sich der Radfahrerverein wieder am Sommerferienprogramm der Stadt Furtwangen beteiligen und für die Kinder ein Geschicklichkeitsfahren ausrichten.