Auf diesem Gelände in der Gartenstraße, direkt am Kirchenparkplatz, sollen die sechs Reihenhäuser entstehen. Foto: Eich Foto: Schwarzwälder-Bote

Ausschuss: Bauprojekt in der Furtwanger Gartenstraße zu massiv / Anwohner kritisieren Zahl der Parkplätze

Skeptisch betrachtete der Technische Ausschuss des Gemeinderates eine Bauvoranfrage für ein größeres Objekt in der Furtwanger Gartenstraße: Auf einem bisher unbebauten Grundstück direkt anschließend an den Kirchenparkplatz sollen sechs Reihenhäuser entstehen.

Furtwangen. Jedes dieser Häuser hat eine Wohnfläche von 114 Quadratmetern auf zwei Etagen. Im Untergeschoss sind außerdem eine Garage, zwei Fahrradstellplätze sowie ein Kellerraum vorgesehen. Ein weiterer Stellplatz ist vor jedem Haus. Auf Wunsch des Bauherrn soll in der Bauvoranfrage vor allem geklärt werden, ob der Haustyp, die Höhe des Gebäudes, die Dachform sowie die Stellplätze so genehmigt werden können.

Wieder befindet sich dieses Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich, entscheidend ist also die Frage, ob sich das Objekt in die bestehende Bebauung einfügt. Dies könne, so die Verwaltung, bejaht werden, da auch sonst in der Gartenstraße eine geschlossene Bebauung vorhanden ist. Die Angrenzer hatten allerdings einige andere Einwendungen. Vor allem seien die engen Straßen ein großes Problem. Vor allem würde ein Gebäude in dieser Größenordnung zu Problemen beim Verkehrsfluss führen, in großen Teilen der Gartenstraße ist ein Begegnungsverkehr nicht möglich. Für das Baurechtsamt ist vor allem die Frage der Erschließung des Grundstückes ein Problem. Die Straßenbreite sei für ein solches Objekt zu gering, auch Parkmöglichkeiten in der Gartenstraße gibt es fast keine. Eine gesicherte Erschließung sei aber Voraussetzung für eine Genehmigung. In der Bauvoranfrage seien außerdem nur die notwendigen Stellplätze für die Gebäude, aber keinerlei Parkmöglichkeiten für Besucher vorgesehen, die dann möglicherweise auf den Kirchenparkplatz ausweichen.

Franz Sauter bezeichnete die Gesamtlänge dieses Objekts mit 40 Metern als "Hammer". So einigte man sich in der Diskussion unter anderem darauf, dass die Bebauung aufgelockert werden soll, in dem die Häuser etwas gegeneinander versetzt und nicht in einer Linie gebaut werden.

Ein großes Problem, dies ergab sich sowohl aus der Stellungnahme des Baurechtsamts wie aus der Diskussion, sind die Eigentumsverhältnisse der Gartenstraße. Teile der Straße sind im Privatbesitz. Hier stellten sich dann Fragen, beispielsweise, ob dies eine öffentlich gewidmete Straße ist, wie es mit den Anliegerbeiträgen aussieht, gleichermaßen für den Bauherrn wie auch für die bestehenden Gebäude und ob es sich um eine historische Straße ohne Anliegerbeiträge handelt.

Roland Thurner machte außerdem deutlich, dass bei den Bauarbeiten die schmale Straße immer frei bleiben muss, kein Kran und Baumaschinen aufgestellt werden können. Ebenso, so Dirk Ebeling, stelle sich die Frage, was man in dieser Straße künftig mit dem Schnee mache. Und so stimmte der TUA zu, dass zum einen die Frage der Erschließung für dieses Grundstück genau geklärt werden muss und dass zum anderen der Bauherr den Bau etwas aufgliedern muss, indem er einzelne Häuser etwas weiter nach hinten setzt. Erst danach kann endgültig über diesen Antrag entschieden werden.