Imbiss oder höherwertige Gastronomie? Noch ist unklar, was in das Eckhaus kommen soll. Foto: Liebau Foto: Schwarzwälder-Bote

Gastronomie: Umnutzung Haus am Marktplatz geplant

Furtwangen. Zu größeren Diskussionen im Technischen Ausschuss führte ein Bauantrag zur Nutzungsänderung für ein Geschäftsgebäude in der Innenstadt: das Eckhaus Marktplatz/Lindenstraße (in dem vorher ein Schuhgeschäft und dann ein Friseur war) soll in ein Restaurant umgewandelt werden.

Zu Diskussionen führten unter anderem die nachzuweisenden Stellplätze. Geplant ist in dem Gebäude die Errichtung einer Gaststätte mit Ausschank im Unter- und Erdgeschoss. Von Seiten der Nachbarn wurden gegen diese Nutzungsänderung keine Einwände vorgebracht.

Im technischen Ausschuss ergaben sich aber doch einige Nachfragen. Zu entsprechenden Diskussionen führte unter anderem die Frage, welche Art von Restaurant man hier erwarten könne.

Nach Aussage der Verwaltung habe der Bauherr zwar zugesichert, dass hier kein Schnellimbiss entstehen soll sondern eine eher hochwertige Gastronomie.

Dies sah allerdings Heinz Guhl (SPD) eher kritisch. Denn wenn die Nutzungsänderung genehmigt wird, habe niemand mehr Einfluss darauf, was hier tatsächlich angeboten wird. Und Kebab-Restaurants habe man in Furtwangen inzwischen genügend. Gerade in direkter Nachbarschaft des entsprechenden Gebäudes befinde sich eine Spielothek und zwei "Kebab". Zuletzt sei auch für ein Gebäude in der Bismarckstraße ein höherwertiges Restaurant angekündigt worden, doch nun sei es nur ein weiterer Imbiss. Man müsse daran denken, dass gerade an dieser Stelle ein solches Restaurant mit unklarer Nutzung einen wesentlichen Einfluss auf das Stadtbild habe.

Probleme mit Stellplatzzahl

Allerdings wurde von Roland Thurner (UL) auch geäußert, dass der aktuelle Leerstand auch nicht gut für das Stadtbild sei. Und ein Restaurant sei sicher besser als die Umwandlung in Büroräume.

Zu Erstaunen führte die Ausführung der Verwaltung zu den notwendigen Stellplätzen: Angegeben ist eine Gastfläche von 72 Quadratmetern, wofür dann acht Stellplätze nachgewiesen werden müssten. Tatsächlich muss der Gastwirt aber nur zwei Stellplätze auf dem Nachbargrundstück nachweisen. Denn zwei Stellplätze entfallen dadurch, dass hier schon vor der Einführung der Stellplatzpflicht ein Ladengeschäft vorhanden war. Zwei weitere Stellplätze werden durch vier Fahrrad-Plätze ersetzt. Und die letzten beiden Stellplätze entfallen durch den Nahverkehrs-Bonus, weil in der Umgebung des Restaurants regelmäßig bediente Haltestellen vorhanden sind.

Fläche falsch berechnet?

Allerdings wurde von den Räten bezweifelt, dass die Gastfläche korrekt berechnet sei. Denn neben einem Gastraum im Untergeschoss mit drei geplanten Tischen und dem Gastraum im Erdgeschoss mit drei Stehtischen gibt es im Untergeschoss noch eine sogenannte "Lobby" mit fünf Tischen, die aber nach Aussage des Betreibers nur ausnahmsweise für bestimmte Aktionen genutzt werden soll und deshalb nicht zum Gastraum dazu gerechnet wird.

Doch wenn diese Lobby nun doch als Gastraum gewertet werden müsste, so die Gemeinderäte, würde die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze deutlich steigen. Vor einer weiteren Beratung, so der Beschluss im Ausschuss, soll noch mal die Ermittlung der Quadratmeterzahl und die daraus folgende Stellplatzzahl genau überprüft werden.