Friedhofsverwaltung erhofft Erleichterungen

Furtwangen. Die ab 1. Januar geltende neue Regelung der Friedhofsordnung in § 26 berechtigt alle Grabnutzungsberechtigten pflegefreier Familien- und pflegefreien Urnengrabstätten auf dem Hauptfriedhof in Furtwangen zur Gestaltung ihrer Grabstätte.

Die Grabstätte kann künftig mit einer in den Rasen eingelassenen Steinplatte oder einer kleinen Einfassung zum Bepflanzen gestaltet werden. Die Platte bzw. Einfassung muss in folgenden Maßen vor dem Grabstein angebracht werden: Grabsteinbreite mal 0,70 Meter. Bisher waren auf pflegefreien Grabstätten keine eigenen Bepflanzungen möglich. Die Grabstätten sind bisher komplett mit Rasen versehen und werden vom Friedhofspersonal gepflegt. Erlaubt waren lediglich das Ablegen von Grabschmuck, soweit dieser aus nicht mehr als einer Blumenschale beziehungsweise Blumenvase, einem Kerzenständer sowie einem Weihwasserbehälter bestand.

Die ab diesem Jahr geltende Regelung wurde im Gemeinderat am 14. Oktober 2014 beschlossen. Neben neuen Gestaltungsmöglichkeiten für die Grabnutzungsberechtigten, erhoffen sich die Friedhofsmitarbeiter dadurch Erleichterungen bei den Mäharbeiten. Denn bisher müssen die Friedhofsmitarbeiter Schalen, Vasen und sonstiger Grabschmuck jeder einzelnen Grabstätte vor dem Mähen wegstellen und anschließend wieder an deren Plätze zurückstellen.

Mit der neuen Gestaltungsregelung könnte künftig ein reibungsloser Arbeitsablauf bei den Mäharbeiten erzielt werden, denn die neue Regelung sieht vor, das Grabschmuck, wie Blumenschalen und dergleichen nur innerhalb der Grabeinfassung bzw. auf der vor dem Grabstein angebrachten Platte abgelegt werden darf.

Die neue Gestaltungsregelung gilt für alle künftigen Grabnutzungsrechte an pflegefreien Grabstätten. Die Friedhofsverwaltung erhofft sich jedoch, dass auch viele Grabnutzungsberechtigte bestehender pflegefreier Grabstätten die neuen Gestaltungsrechte in Anspruch nehmen und die Grabstätten entsprechend den neuen Vorgaben gestalten. Umfassende Informationen zur Gestaltung pflegefreier Grabstätten erteilen Priska Lust, Telefon 07723/93 91 48 oder Michael Schlageter, Telefon 07723/93 91 31.