Abwassergemeinschaft: Gütenbacher Anlieger wollen sich mit anschließen

Die neue Abwasseranlage und Wasserversorgungsleitung im Katzensteig hat auch von außerorts Interessenten gefunden. Gütenbacher Anlieger wollen ebenfalls anschließen.

Furtwangen. "Ladstatt 1" und "Alteck 6" heißen die beiden Anwesen, die gerne mit ins Boot genommen werden möchten. Dazu haben beide einen Antrag bei der Stadtverwaltung Furtwangen gestellt. Beide Anwesen befinden sich zwar auf der Gemarkung Gütenbach, doch im Einzugsgebiet der neuen Abwasseranlage und Wasserversorgungsleitung der Abwassergemeinschaft "Im Katzensteig", welche zu Furtwangen gehört. Ein Anschluss an das Gütenbacher Netz ist aufgrund der Lage der Anwesen nicht oder nur mit extrem hohem Aufwand möglich. Sobald das umfangreiche Bauprojekt so weit ist, soll der Anschluss an das Katzensteiger Netz erfolgen.

Bei Furtwangens Stadtverwaltung stieß der Antrag auf offene Ohren, wie in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates berichtet wurde. Sie erteilte den Anliegern bereits die Erlaubnis.

Allerdings gab es noch ein paar bürokratische Dinge zu erledigen. Denn die Stadt Furtwangen erfüllt damit an Stelle der Gemeinde Gütenbach in eigener Zuständigkeit die Aufgaben der Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung der Gemeinde Gütenbach. "Damit gelten für die beiden Grundstücke die Abwassersatzung und die Wasserversorgungssatzung der Stadt Furtwangen", so die Verwaltung.

Die Beitrags- sowie Gebührenberechtigungen obliegen der Stadt Furtwangen. Entsprechende Ablösevereinbarungen über die Anschlussbeiträge wurden mit den Grundstückseigentümern bereits im Juni dieses Jahres getroffen.

Aus Gründen der Rechtssicherheit ist nun der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Gütenbach notwendig. Die Verwaltung schlug dem Gemeinderat vor, dem Vereinbarungsentwurf zuzustimmen.

Verfahren dieser Art sind nicht neu. Eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung über Anschlüsse an den Abwasserkanal der Stadt Furtwangen wurde im Jahr 2009 mit der Stadt St. Georgen getroffen. Seitdem gelten für die Anwesen "Am Toten Hund“, der Gemarkung Oberkirnach die satzungsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Furtwangen.

Aber auch umgekehrt gibt es Zusammenarbeiten. Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über Anschlüsse von Grundstücken der Stadt Furtwangen an Abwasserkanäle von Nachbargemeinden bestehen mit den Gemeinden Schönwald, St. Märgen, Gütenbach und Vöhrenbach.