Katholischer Verein für soziale Dienste (SKM) engagiert sich für die gesetzliche Betreuung von Menschen

Von Stephan Heimpel

Oberes Bregtal. Meist völlig unbemerkt von der Öffentlichkeit leisten eine ganze Reihe von Helfern im ganzen Schwarzwald-Baar-Kreis und damit auch im Oberen Bregtal eine wichtige Hilfe: sie übernehmen nach Absprache und auf Anordnung des Gerichts die gesetzliche Betreuung.

Organisiert sind diese Helfer im SKM Schwarzwald-Baar (Katholischer Verein für soziale Dienste e. V.), der auch im Oberen Bregtal eine Gruppe hat. Und dringend werden hier weitere Helfer gesucht, um diese wichtige Aufgabe zu übernehmen.

Am Beispiel von Hannelore Enz, seit fast 15 Jahren Betreuerin, kann man diese Aufgabe erklären. Doch was ist überhaupt gesetzliche Betreuung? Wenn Menschen nicht mehr für ihre eigenen Belange sorgen können, setzt die gesetzliche Betreuung ein. Früher gab es hier die Entmündigung, der Betreffende verlor alle Rechte. Seit 1992 gilt hier das neue Betreuungsgesetz. Danach wird in jedem Einzelfall genau geprüft, welche Bereiche der Betreffende nicht mehr alleine verwalten kann.

Es sind die drei Hauptbereiche gesundheitliche Fürsorge, rechtliche Vertretung und die Verwaltung der finanziellen Dinge. Manchmal muss der Betreuer sich nur um einen dieser Bereiche kümmern, beispielsweise um die Finanzen, ein anderes Mal um alle drei, je nach Entscheidung des Gerichts. Hannelore Enz hatte kurz vor ihrem Ruhestand sich entschieden, im SKM mitzuarbeiten. Seither betreut sie seit fast 15 Jahren die beiden Schwestern Lisa und Elisabeth im Altenheim St. Cyriak. Und hier wird deutlich: die gesetzliche Betreuung ist eine genau umschriebene Aufgabe, die im Zweifelsfall auch relativ schnell erledigt sein kann. Aber dann kommt das ehrenamtliche Engagement der Betreuer hinzu, wie der Geschäftsführer des SKM, Christian Müller-Heidt bestätigt.

Statt ein bis zwei Besuche im Monat ist Hannelore Enz mehrmals in der Woche im Altenheim. Sie kümmert sich auch um die Ordnung im Zimmer, den Einkauf von Kleidung oder begleitet sie auf Ausflügen. All dies sind Aufgaben, die eigentlich nicht zur gesetzlichen Betreuung gehören.

Im gesetzlich vorgeschriebenen Bereich geht es beispielsweise um die Regelung der Bezahlung für das Altenheim, oftmals von mehreren Trägern gemeinsam. Oder Hannelore Enz musste auch schon einmal bei einem Krankenhausaufenthalt die Zustimmung zu einer Operation unterschreiben. "Ich überlege einfach immer, was ist das Beste für sie, damit sie noch viele Jahre ohne Probleme hier verbringen können", so Hannelore Enz. Und dieses weit über das vorgeschriebene Maß hinausgehende Engagement ist für sie selbstverständlich.

Gleichzeitig ist es aber auch wertvoll, dass sie bei der Zeiteinteilung, beim Zeitaufwand und allem weiteren ganz auf ihre eigenen Bedürfnisse Rücksicht nehmen kann. Denn sie weiß die beiden im Altenheim gut versorgt. Und ebenso weiß Hannelore Enz, dass sie bei ihrem Einsatz nicht alleine steht. Sie hat immer Rückhalt in ihrer SKM-Gruppe, die sich regelmäßig in Furtwangen trifft. Ebenso steht die Geschäftsstelle in Donaueschingen mit Christian Müller-Heidt hinter ihr und unterstützt sie. Der SKM bietet auch regelmäßige Fortbildungen, und nicht zuletzt stehen im Hintergrund auch für besondere Probleme Spezialisten wie Juristen, Ärzte und mehr bereit.