Kindergärten: Zusage erst nach Gemeinderatsbeschluss

Furtwangen. Für das Kindergartenjahr 2016/2017 können die Kinder, die vom September 2016 bis Juli/August 2017 neu in einen Kindergarten in Furtwangen oder in den Ortsteilen aufgenommen werden sollen, angemeldet werden.

Diese Anmeldungen bilden die Grundlage für die kommunale Bedarfsplanung für die Kindergärten. Der Anmeldetermin sollte von den Eltern und Elternteilen wahrgenommen werden, da das Gruppenangebot in den jeweiligen Kindergärten von den Anmeldungen abhängig ist. Eine verbindliche Zusage können die Kindergartenträger den Eltern erst geben, wenn der Gemeinderat über die Anzahl der Kindergartenplätze im Rahmen der Bedarfsplanung entschieden hat. Zu späte Anmeldungen, die nach dem Termin in den jeweiligen Einrichtungen eingehen, können dazu führen, dass ein Platz in dieser Einrichtung nicht mehr zur Verfügung gestellt werden kann. Eltern, die ihr Kind bereits in einer Kindergarteneinrichtung vorgemerkt beziehungsweise angemeldet haben, sollten dies nun nochmals offiziell bestätigen.

Das Aufnahmeformular ist in der jeweiligen Einrichtung erhältlich und kann im Internet unter www.furtwangen.de abgerufen werden.