Nach der Winterzeit überprüft die Stadtverwaltung wieder die Standfestigkeit der Grabsteine auf den Friedhöfen der Gesamtstadt. Foto: Limberger-Andris Foto: Schwarzwälder-Bote

Furtwangen. Der Friedhofsträger ist laut der Unfallverhütungsvorschriften dazu verpflichtet, nach der

Furtwangen. Der Friedhofsträger ist laut der Unfallverhütungsvorschriften dazu verpflichtet, nach der Winterperiode die Standfestigkeit der Grabsteine auf den Friedhöfen zu überprüfen. Diese Kontrolle plant die Furtwanger Stadtverwaltung für die kommenden Wochen. Weist ein Grabstein nicht mehr die notwendige Standsicherheit auf, wird ein Aufkleber auf ihm angebracht und anschließend nachgeprüft, ob die Instandsetzungsarbeiten von den Grabnutzungsberechtigten umgesetzt wurden. Stellt ein Grabstein eine unmittelbare Gefahr dar, so muss er auf Kosten des Grabnutzungsberechtigten gesichert oder unter Umständen sogar umgelegt werden.