Um verschiedene Bauanträge geht es in der jüngsten Sitzung des technischen Ausschusses des Gemeinderats. Foto: © nmann77/Fotolia.com Foto: Schwarzwälder-Bote

Ausschuss: Halle für Betriebsgeräte auf Grundstück hinter dem Kleintierzuchtverein geplant

Der technische Ausschuss (TUA) des Gemeinderates beriet eine Bauvorlage für eine Halle im Bereich Hinterbreg.

Furtwangen. Bereits 2014 hat ein anderer Bauherr eine solche Halle in Betracht gezogen, die Baurechtsbehörde signalisierte damals Zustimmung. Das Projekt wurde allerdings nicht realisiert. Ein Dienstleistungsunternehmen hat nun eine neue Bauvorlage vorgelegt: die neue Halle soll mit einer Breite von elf Metern und einer Länge von 16 Metern auf dem Gelände hinter dem Kleintierzuchtverein errichtet werden und ist für Betriebsgeräte gedacht. Dieses Gelände ist allerdings als Grünfläche ausgewiesen, der Gemeinderat müsste hier Befreiung erteilen.

Das Gebäude erhält ein Satteldach

Berücksichtigt wurden bei den Plänen unter anderem auch Forderungen des Gemeinderates, die bereits vor zwei Jahren in diesem Zusammenhang gestellt worden waren. Das Haus erhält ein Satteldach und hat neben den Toren auch Fenster, zudem eine Verkleidung der Außenwände mit Holz. Nach entsprechender Zustimmung durch den Gemeinderat wurde dann der eigentliche Bauantrag eingereicht.

Roland Thurner brachte dann allerdings in die Diskussion, ob die für dieses Gebäude vorgesehene Fläche zusammen mit der Fläche des Kleintierzuchtvereins nicht für den Neubau der technischen Dienste geeignet wäre. Den Kleintierzüchtern müsste dann ein Ersatz zur Verfügung gestellt werden. Der Ausschuss beschloss, dem Vorhaben grundsätzlich zuzustimmen. Allerdings muss für die Lagerfläche hinter dem Gebäude ein Sichtschutz errichtet werden und zuvor wird die Verwaltung noch klären, ob hier für das Gelände eventuell eigener Bedarf besteht.

Zustimmung erteilte der TUA einem Bauantrag für ein bestehendes Wohnhaus im Bereich Ganterhof im Buchenweg. Hier soll ein Balkon angebaut und zwei Dachgauben eingebaut werden.

Nach dem vorliegenden Bebauungsplan sind allerdings in diesem Bereich Dachgauben nicht zulässig. Eine entsprechende Zustimmung würde einen Präzedenzfall schaffen.

Bebauungsplan mehr als 40 Jahre alt

Wolfgang Kern schlug deshalb vor, dass der Ausschuss hier eine grundsätzliche Entscheidung fällen sollte, die dann der Verwaltung für weitere Anträge zur Verfügung steht. Dies ergibt aber wieder andere Probleme, weil jeder Fall anders gelagert ist. Allerdings wurde auch deutlich, dass dieser Bebauungsplan mehr als 40 Jahre alt ist. Daher, so Bürgermeister Josef Herdner, sei es fraglich, ob dieser Bebauungsplan überhaupt noch Bestand habe. Immer häufiger gelten solche Bebauungspläne als von der Entwicklung überholt, die Bauregeln für das Gebiet seien dann zu fassen wie im unbeplanten Innenbereich. Allerdings wurde kritisch angemerkt, dass ein solcher Bebauungsplan für die Hausbesitzer auch eine gewisse Sicherheit bedeutet, dass sich der Charakter des Gebiets nicht wesentlich ändert. In diesem Fall signalisierte der TUA auf jeden Fall Zustimmung zu dem Bauvorhaben.