Mit über zwei Promille auf der L 173 unterwegs und in der Berliner Straße ein parkendes Auto gerammt

Furtwangen. Ein 38-jähriger betrunkener Autofahrer hat in der Nacht zum Sonntag einen Motorradfahrer angefahren und schwer verletzt. Bei der anschließenden Unfallflucht, verursachte der Mann noch erheblichen Sachschaden.

Mit über zwei Promille war der Fahrer eines Renault Megane gegen 1.40 Uhr auf der Martin-Schmitt-Straße (L 173) unterwegs. Dort verursachte er zunächst einen Auffahrunfall mit einem Motorradfahrer verursacht, wobei der 43-jährige Biker mit seiner 1100er Suzuki stürzte und schwer verletzt wurde.

Ohne sich um den schwer verletzten Motorradfahrer und den angerichteten Schaden an der Suzuki in Höhe von etwa 2500 Euro zu kümmern, flüchtete der 38-jährige Megane-Fahrer in Richtung Bregstraße und weiter in die Berliner Straße. Dort prallte er mit seinem Wagen mit voller Wucht gegen einen geparkten VW Bora und schob diesen noch gegen eine angrenzende Grundstücksmauer.

Auch in diesem Fall blieb der Mann nicht am Unfallort, um sich für den angerichteten Schaden am VW und der Gartenmauer in Höhe von über 3000 Euro zu kümmern. Er ließ seinen mittlerweile stark beschädigten Renault Megane (geschätzte 2500 Euro) stehen und flüchtete zu Fuß. Hierbei wurde er allerdings von einem Anwohner beobachtet.

Schon an der Unfallstelle mit dem Motorrad in der Martin-Schmitt-Straße hatte der Renault-Fahrer das vordere Kennzeichen seines Wagens verloren. So konnte die Polizei beide Unfälle dem 38-Jährigen zuordnen. Dieser wurde dann an seiner Wohnadresse angetroffen. Zwar versuchte dessen Ehefrau noch, sich als Fahrerin auszugeben, jedoch waren die vorliegenden Zeugenaussagen hinsichtlich des tatsächlichen Unfallverursachers eindeutig.

Eine Alkoholüberprüfung bei dem 38-Jährigen ergab über zwei Promille. Auf richterliche Anordnung wurde bei dem Unfallverursacher eine Blutprobe entnommen. Seinen Führerschein musste er abgeben. Nun wird sich der Mann noch in einem Strafverfahren wegen Fahrens unter Alkoholeinwirkung mit den dabei verursachten Unfällen – zudem mit einem schwer verletzten Motorradfahrer – demzufolge wegen unterlassener Hilfeleistung und wegen zweifach begangener Unfallflucht verantworten müssen.