Freudenstädter Gemeinderat fasst Regeln genauer. Nicht verbrauchte Mittel verfallen nach zwei Jahren.

Freudenstadt - Schon bisher erhielten die Ortsvorsteher und Ortschaftsräte ein eigenes Budget. Die Regeln dafür, wie das Geld verwendet werden darf, hat der Freudenstädter Gemeinderat nun auf Anregung der Gemeindeprüfungsanstalt genauer gefasst. Das jährliche Ortsbudget beträgt 2,20 Euro pro Einwohner, mindestens jedoch 1000 Euro und höchstens 5000 Euro pro Stadtteil. Über die Verwendung entscheidet der Ortschaftsrat.

Nicht verbrauchte Mittel verfallen erst zwei Jahre nach dem Ende des jeweiligen Haushaltsjahrs. Das Budget darf für Aufgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts, für kommunale Aufgaben und Zwecke der Ortschaft und zur Förderung der örtlichen Vereine und Vereinigungen ausgegeben werden. Nicht aber für Verwendungszwecke, für die die Stadt schon anlässlich von Vereinsjubiläen oder im Rahmen der allgemeinen Vereinsförderung Geld ausgibt.

Auch Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit und Ausgaben für Lohn oder lohnähnliche Beschäftigungen dürfen damit nicht bestritten werden.

Budget kommt bei den Ortsvorstehern gut an

Dank und ein dickes Lob zollte Willi Armbruster, CDU-Stadtrat und Ortsvorsteher von Grüntal-Frutenhof, der Stadt für das Ortsbudget – auch namens der anderen Ortsvorsteher: "Das ist eine rundum gelungene Sache", sagte er.

In Grüntal-Frutenhof könne man dadurch beispielsweise der Alterswehr die Sprit- und Maschinenkosten für die ehrenamtlich erbrachten Mäharbeiten ersetzen, sagte Armbruster.