■Das Land Baden-Württemberg hat Mitte November eine Stallpflicht erlassen. Sie soll

■Das Land Baden-Württemberg hat Mitte November eine Stallpflicht erlassen. Sie soll die Einschleppung der Vogelgrippe in Hausgeflügelbestände verhindern. Sie gilt für alle Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse bis zum 31. Januar. Als Stall gilt auch eine nach oben geschlossene Voliere. Beim Betreten der Geflügelhaltung sind Schuhe laut Amt zu wechseln oder zu desinfizieren.

■Im Kreis Freudenstadt müssen gut 900 Halter, bei denen die Tiere bisher auch im Freien waren, die Stallpflicht umsetzen. Rund 15 000 Geflügeltiere sind betroffen. Meist handelt es sich um Kleinstbestände.

■Weitere insgesamt 17 größere Betriebe mit insgesamt etwa 20 000 Hühner halten die Hühner schon immer im Stall. Sie sind daher nur von den verschärften Hygieneregeln betroffen.