Wegen gemeinsamen Drogenhandels wurden zwei junge Eltern vom Freudenstädter Amtsgericht zu einer Geldstrafe und gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Foto: dpa

20-jährige Eltern vom Amtsgericht Freudenstadt zu Geldstrafe, sozialer Arbeit und Auflagen verurteilt.

Freudenstadt - Wegen gemeinsamen Drogenhandels wurden zwei junge Eltern vom Freudenstädter Amtsgericht zu einer Geldstrafe und gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Die Frau muss 40 Stunden arbeiten, ihr Ex-Freund eine Geldstrafe von 150 Euro zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte den beiden, die früher ein Paar waren und seit März Eltern einer Tochter sind, vorgeworfen, im Frühjahr 2016 in sieben Fällen mit Marihuana gehandelt zu haben. Mit den Einnahmen sollen die beiden ihren Eigenkonsum von teilweise drei Gramm Cannabis am Tag finanziert haben.

Dem Angeklagten wurde zudem der Besitz von Marihuana in zwei weiteren Fällen vorgeworfen. Außerdem soll der 20-Jährige mit seinem drei Jahre jüngeren Bruder zweimal einen Joint geraucht haben, was als Verbrauchsüberlassung an einen Minderjährigen strafbar ist.

Auf Nachfrage von Amtsgerichtsdirektor und Richter Michael Groß bestritt die ebenfalls 20-jährige Angeklagte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zunächst. Darauf riet ihr Groß, ihre Aussagen in einer Pause gemeinsam mit ihrem Verteidiger zu überdenken. So übernahm nach der Pause Anwalt Peter Würthner das Wort und informierte das Gericht darüber, dass seine Mandantin die Tatvorwürfe vollständig einräume, zur Sache aber keine weiteren Angaben machen wolle.

Auch der Verteidiger des mitangeklagten jungen Mannes bestätigte die Tatvorwürfe. Der ermittelnde Kriminalbeamte vom Rauschgiftdezernat informierte das Gericht über darüber, dass die Drogengeschäfte allesamt in der Wohnung der Angeklagten in einem ehemaligen Freudenstädter Hotel stattgefunden hätten. Das Paar habe gemeinsam gedealt und das Marihuana zuvor in 50-Gramm-Portionen in Schopfloch besorgt.

Beide erlebten schwierige Kindheit

Zu ihren persönlichen Verhältnissen erzählte die junge Mutter, dass sie mit dem Angeklagten – dem Vater ihrer Tochter – nicht mehr zusammen sei und mit staatlicher Unterstützung in einer Mutter-Kind-Einrichtung lebe. Ihre Kindheit sei schwierig gewesen, oft hätten Schulwechsel und Umzüge angestanden. Auseinandersetzungen mit der Mutter und Mobbing in der Schule hätten sie zusätzlich belastet, was wohl zu ihrer Sucht geführt habe. Dennoch habe sie im Sommer 2015 ihren Hauptschulabschluss geschafft. Auch von einer "Drogen-Entgiftung" und einem dreimonatigen Aufenthalt in der Erlacher Höhe erzählte sie. Bis zur Geburt ihrer Tochter habe sie Drogen genommen, danach habe sie aufgehört.

Auch der Angeklagte hat nach eigenen Angaben private Probleme: Er leide seit seinem siebten Lebensjahr an ADHS und benötige Ritalin. Im Moment lebe er bei seinen Eltern und mache eine Ausbildung zum Werkzeugmacher. Er bestätigte dem Gericht, "aktuell clean" zu sein, was er mit zwei Drogenscreenings belegte.

In den Vorstrafenregistern der Angeklagten sind bereits mehrere Verfahren wegen Diebstahls und Betäubungsmitteldelikten eingetragen, die aber größtenteils eingestellt wurden. Ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe attestierte den beiden Heranwachsenden Entwicklungsdefizite. Da die Taten bereits eineinhalb Jahre zurückliegen, reiche es, ihnen eine Verwarnung mit Auflagen auszusprechen; darunter Suchttermine und Drogenscreenings, so der Vertreter des Jugendamts.

Es stehen weitere Drogenscreenings an

Oberamtsanwalt Hengstler plädierte dafür, in beiden Fällen das Jugendstrafrecht anzuwenden. Groß beließ es schließlich bei einer Verwarnung mit Auflagen. Die Frau muss gemeinnützige Arbeit leisten, der Angeklagte 150 Euro in Raten an die Diakonische Bezirksstelle und die Kosten des Verfahrens zahlen. Zudem müssen beide an neun Suchtgesprächen teilnehmen und sich jeweils zwei weiteren Drogenscreenings auf eigene Kosten stellen.