Freudenstadt Vergewaltigung? Freispruch für 30-Jährigen
Gerd Karjoth , 15.11.2012 09:00 UhrRottweil/Kreis Freudenstadt - Die Berufungsverhandlung gegen einen 30-Jährigen aus dem Kreis Freudenstadt wegen Vergewaltigung wurde gestern nach mehreren Verhandlungstagen mit dem Urteil abgeschlossen: Freispruch.
In erster Instanz war der Angeklagte vom Schöffengericht Horb zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatten Verteidigung und Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der Vorwurf gegen den Angeklagten lautete, seine 26-jährige Internetbekanntschaft im September 2010 vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte, der zunächst zu dem Vorwurf schwieg, bestritt später die Tat. Die Frau beharrte auf ihrer Darstellung, obwohl sie erst nach Gesprächen mit Freunden bereit war, bei der Polizei Angaben zu machen. Die Frau beging wegen dieses Vorfalls zwei Selbstmordversuche und war längere Zeit in psychiatrischer Behandlung. Auch beim gestrigen Verhandlungstag war sie völlig aufgelöst.
Am vorletzten Verhandlungstag hatten Psychologen ihre Gutachten zum psychischen Zustand und zur Glaubwürdigkeit des Opfers abgegeben. Eine Psychologin der Universität Tübingen hatte in ihrem Gutachten bemängelt, dass die Frau in ihren Aussagen eine gewisse Konstanz vermissen lasse.
Der letzte Verhandlungstag begann mit dem Antrag der Nebenklagevertreterin, Rechtsanwältin Karin Seeger, auf ein neutrales zweites Glaubwürdigkeitsgutachten. Richter Wolfgang Heuer, der den Antrag in schriftlicher Form vorliegen hatte, lehnte ein neuerliches Gutachten ab. Heuer zu dem Antrag: "Das Glaubwürdigkeitsgutachten ist ein zusätzliches Hilfsmittel, aber nicht ausschlaggebend für das Urteil. Es bestehen keine Zweifel an der Befähigung der Gutachterin der Uni Tübingen."
Frau Falschaussage vorgeworfen
Staatsanwalt Frank Grundke nahm vor Beginn der Plädoyers die Berufung der Staatsanwaltschaft zurück. Es folgte das Plädoyer von Verteidiger Michael Doll. Für ihn waren die Aussagen der Zeugin widersprüchlich. Er warf der Frau eine Falschaussage vor, nachdem sie schon vor der ersten Verhandlung Akteneinsicht gehabt habe und ihre Aussage mit Markierungen versehen hatte. Er unterstellte ihr Rachegedanken, da sie von den Männern enttäuscht gewesen sei. Der Verteidiger sprach von einer psychischen Beeinträchtigung der Frau durch Negativerfahrungen im Alter von 13 bis 15 Jahren. Seine Forderung: Freispruch und Aufhebung des Urteils aus erster Instanz.
Dem Antrag Freispruch stimmte Staatsanwalt Grundke zu. Allerdings aus anderen Gründen. Er unterstrich, dass es keine Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Frau gebe. Doch diese Aussage alleine reiche nicht aus. Sie könne mit keinerlei Beweisen gestützt werden. Grundke warf der Polizei in der Beweissicherung gravierende Fehler vor.
Das Urteil von Richter Heuer und seinen Schöffen lautete Freispruch. Die Begründung: Es gibt keine objektiven Beweise – ein Versagen der Ermittlungsbehörde, das nicht nachvollziehbar sei und sich zugunsten des Angeklagten auswirke. Ein weiterer Grund für das Urteil war die bei der ersten Verhandlung dem Gericht nicht bekannte Akteneinsicht, die der Frau gewährt worden war, die daraufhin ihre Aussage vor Gericht mit der vor der Polizei abgleichen konnte.
Dazu kam die Feststellung, dass sie schon früh wusste, dass der Angeklagte eine feste Freundin hatte und deshalb der Verdacht eines Racheakts. Es hatte zweimal vorher einvernehmlichen Sex gegeben. Doch das Gericht nahm an, dass sie mehr wollte als nur Sex. Heuer: "Ich kann niemanden wegen schäbigen Verhaltens verurteilen." Auch könne ihre Erinnerung an ihre Kindheit mit Ekelerfahrungen aufgekommen sein. "Es gibt keinen Zweifel an der Aussage des Opfers, und es gab mehr als nur den Austausch von Zärtlichkeiten. Doch Spuren von Gewalt wurden weder vorgetragen noch gesichert", so Heuer.



Apropos Kachelmann
Zwischen dem Kachelmann-Verfahren und diesem gibt es einen wesentlichen Unterschied: Die Richter in Mannheim haben es tunlichst unterlassen, dem Vergewaltigungsopfer auch noch öffentlichkeitswirksam zu unterstellen, es hätte eine 'Falschaussage' gemacht. Eine solche Verdächtigung, die hier sogar von einem Richter ausgesprochen wurde und die dem Verfahren eine Kehrtwendung geben sollte, ist ungewöhnlich und eines Richters unwürdig. Aber das war nicht sein einzige Fauxpas.
Wer ist hier das Opfer???
Bei näherem Beobachten stellt sich hier wirklich die Frage, wer eigentlich das Opfer ist! Jede Frau, die sich von Ihrem Ehemann,Ex oder Geliebten betrogen fühlt, kann soetwas behaupten!Als Mann hast Du null Chance! Ein Versagen der Ermittlungsbehörde ist dann schon eine armselige Behauptung, denn, wo es keine Beweise gibt, kann man auch nichts aufnehmen,oder?? Aufgrund der 'Erfahrungen in Ihrer Jugend' kam dann eine 'vorgetäuschte' Vergewaltigung natürlich gelegen! Auch war das nicht der erste Suizidversuch! Und was geschieht mit dem Stiefvater??? Und wer fragt eigentlich nach dem Angeklagten??? Vielleicht sollte sich die junge Frau doch in psychologische Behandlung begeben, um mit ihren 'Falschaussagen', die unter anderem meistens verleumderische Rufschädigungen nach sich ziehen, ins Reine zu kommen,um 'unschuldigen' Menschen nicht zu schaden!!!
Es reicht
Ich würde solangsam aufpassen mit diesen Äusserungen! Der Staatsanwalt glaubt der Frau genauso wie die Gutachterin aussagte das etwas vorgefallen sein muss an diesem Abend. All das was ihr negativ ausgelegt wird spricht für die Glaubwürdigkeit denn das wurde von der Frau selbst alles Preis gegeben obwohl sie mit den Konsequenzen hat rechnen müssen. Da liegen etliche Jahre dazwischen etwas spät für 'angebliche Rachegedanken'. Ich kenne diese Frau und ich finde wir sollten uns alle wieder unserem Leben widmen, es wurde genug dreckige Wäsche gewaschen.