Mit gestohlenen EC-Karten sollen die Angeklagten im Kreis Freudenstadt Geld abgehoben haben. (Symbolfoto) Foto: dpa

Verhandlung um Raubüberfall geht in dritte Runde. Haftbefehle gegen mutmaßliche Täter aufgehoben.

Kreis Freudenstadt - Der Raubüberfall in Freudenstadt, den zwei Täter im Alter von 24 und 25 Jahren begangen haben sollen, wird das Landgericht Rottweil auch in der kommenden Woche beschäftigen.

Gegen zwei Zeugen, die nicht erschienen, wurde gestern ein hohes Ordnungsgeld verhängt. Die Straftat konnte bislang trotz der Vernehmung mehrerer Polizeibeamten nicht aufgeklärt werden. Unklar bleibt weiterhin, inwieweit zwei junge Drogenabhängige in den Fall verstrickt sind. Ihnen wird vorgeworfen, am Abend des 18. Januar eine Wohnung in Freudenstadt überfallen und Wertgegenstände geraubt zu haben. Zudem soll einer der Täter den Wohnungsinhaber mit einem Faustschlag zu Boden gestreckt und ihn mit einem Messer bedroht haben. Dennoch wurde der Haftbefehl gegen einen der Verdächtigen aufgehoben.

Als Ursache des Raubüberfalls kristallisierte sich die Drogensucht der Täter heraus. Das Diebesgut soll in Straßburg verkauft worden sein, um Drogen zu beschaffen. Zudem wurden Geldbörsen gestohlen, in denen EC-Karten verwahrt wurden. Hier soll es zu Geldabhebungen im Kreis Freudenstadt gekommen sein. Die Kripo konnte jedoch kein Licht ins Dunkel bringen.

Auch konnten die Daten der beiden Handys der Tatverdächtigen nicht ausgelesen werden. Somit konnte weder festgestellt werden, von wo aus an jenem Abend telefoniert wurde, noch konnte eine eindeutige Telefonliste erstellt werden.

Beide Angeklagten wollten sich beim gestrigen Verhandlungstermin nicht öffentlich äußern und machten von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Eine Zeugenaussage wurde mit Verwertungsverbot belegt. Wichtig für das weitere Prozedere im Prozess dürften die Aussagen eines Ehepaares aus Freudenstadt sein, das im Drogenmilieu zuhause ist. Das Paar rief die Polizei auf den Plan, als sich die beiden Tatverdächtigen Handschuhe beim Besuch ihrer Wohnung überstreiften.

Das Ehepaar vermutete daher, dass die beiden Männer sie wegen Drogen "abzocken" wollten. Bei der Durchsuchung der beiden Tatverdächtigen durch die Kripo wurde festgestellt, dass sie im Besitz von Substitutionspräparaten waren, die gespritzt werden müssen. Exakt diese Substanzen sollen die beiden Zeugen ebenfalls verwendet haben. Nun sollen auch die Eltern der beiden jungen Angeklagten aussagen und werden zu einem der kommenden Verhandlungstage geladen. Zudem sollen weitere Zeugen vernommen werden, die eventuell Fakten zum Tathergang schildern könnten. Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Karlheinz Münzer, vertagte die Verhandlung. Das Urteil wird voraussichtlich Ende der kommenden Woche gesprochen.