Bei einem Unfall im Chemieunterricht sind zwei Schüler verletzt worden. (Symbolfoto) Foto: dpa

Bei Verpuffung in der Chemiestunde werden zwei Schüler verletzt. Gericht geht von keiner hohen Schuld aus.

Freudenstadt - Mit der vorläufigen Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung von insgesamt 5500 Euro endete das Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen einen 48-jährigen Lehrer aus Karlsruhe vor dem Freudenstädter Amtsgericht. Es ging um einen Verpuffungs-Unfall im Chemieunterricht im März 2014 an der Grund- und Werkrealschule Pfalzgrafenweiler.

Dem Lehrer wurde vorgeworfen, am 25. März 2014 zwei damals neun und zehn Jahre alte Schüler im Chemie-Förderunterricht fahrlässig verletzt zu haben. Bei einem Experiment im Chemieunterricht war es zu einem folgenschweren Unglück gekommen.

Mit sechs Schülern aus dem Schulamtsbezirk Rastatt fand der Kurs "Physik und Chemie zum Anfassen" an der Schule in Pfalzgrafenweiler statt. Einmal pro Woche unterrichtete der Lehrer seinerzeit hochbegabte Schüler. Am Unglückstag fand eine Versuchsreihe statt, bei dem zuerst Papierschnipsel und dann Brennspiritus in einer Metallschale mit dem Feuerlöscher gelöscht werden sollten.

Gericht geht von keiner hohen Schuld aus

Die Schüler waren in drei Zweiergruppen eingeteilt, und jeder Versuch wurde dreimal vorgenommen. Beim zweiten Durchgang kam es bei der letzten Gruppe beim Anzünden des Spiritus durch den Lehrer zu einer Verpuffung, bei der die Oberbekleidung der Grundschüler Feuer fing und sie sich schwere Brandverletzungen zweiten und dritten Grades zuzogen. Die Schüler wurden sofort mit einem Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik nach Bayern geflogen. Beide mussten einen Tag künstlich beatmet werden und hatten seit dem Unfall mehrere Hauttransplantationen. Es wurde Anklage mit dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung in zwei Fällen erhoben.

"Ich kann mir nicht erklären, warum es zur Verpuffung kam", sagte der angeklagte Lehrer in der Gerichtsverhandlung. Die Schale sei kalt gewesen, und er habe nur einen kleinen Spritzer Brennspiritus hineingegeben, bevor er ihn angezündet habe. Die Versuche seien im Lehrplan für Dritt- und Viertklässler vorgesehen.

Die Fragen, die sich vor Gericht stellten, waren, ob der Versuch in der Form laut Lehrplan für Grundschüler erlaubt war und ob vom Lehrer alle Schutzvorrichtungen und Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden. Dies aufzuklären sei Grundlage für den Strafbefehl gewesen, sagte Richter Axel Benz.

Vor der Vernehmung der Zeugen, zehn an der Zahl, zog sich Richter Benz jedoch samt Staatsanwalt, dem Vertreter der Nebenklage und dem Anwalt des Angeklagten zur Beratung zurück. Zur Diskussion stand dabei die Entscheidung über die Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld gegen eine Geldzahlung des Angeklagten.

Nach dem Gespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit verkündete Richter Axel Benz die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 1500 und 4000 Euro in monatlichen Raten an die Eltern des leichter und des schwerer verletzten Schülers.

Sowohl die Nebenklage als auch Staatsanwaltschaft und Verteidigung zeigten sich damit einverstanden. Das Geld des Lehrers sei eine Art Wiedergutmachung, Schmerzensgeldansprüche bestünden keine, erläuterte der Richter. Es könne nicht von einer hohen Schuld des Angeklagten ausgegangen werden. Nach Zahlung der Wiedergutmachung werde das Strafverfahren endgültig eingestellt werden, so Benz. In der kurzen Hauptverhandlung sei trotzdem allen klar geworden, dass man bei solchen Dingen übervorsichtig sein und die Richtlinien beachten müsse, auch wenn dies bedeute, dass man manche Dinge bleiben lassen muss, betonte der Richter.