Nach dem tödlichen Faustschlag vor zwei Jahren in Freudenstadt, hat das Landgericht Rottweil den Angeklagten zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Foto: Müller

Hieb laut Gericht nicht gerechtfertigt. Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

Freudenstadt/Rottweil - Ein Jahr und sechs Monate Jugendstrafe, zur Bewährung ausgesetzt: So lautet das Urteil im Fall um den tödlichen Faustschlag beim Freudenstädter Stadtfest am 5. Juli 2015.

Die  erste Große Jugendkammer am Landgericht Rottweil verurteilte den zur Tatzeit 17-jährigen Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Der Angeklagte habe den Tod des Opfers nicht billigend in Kauf genommen, heißt es in der Urteilsbegründung. Durch den Schlag  erlitt der Geschädigte eine schwere Hirnblutung, der er noch in den Morgenstunden des selben Tages erlegen ist.

Die Gruppe um das spätere Opfer geriet nach Verlassen des Stadtfests in Freudenstadt  im Bereich des Stadtbahnhofs gegen 2 Uhr in eine Auseinandersetzung mit einem zur Tatzeit 22-Jährigen, in deren Verlauf die Gruppe mit einem Messer bedroht wurde.

Die dreiköpfige Gruppe  verließ daraufhin den Bereich des Stadtbahnhofs und traf auf einem abgelegenen Verbindungsweg an der Bahnlinie  auf eine mindestens zehnköpfige Gruppe von Jugendlichen, zu der auch der Angeklagte gehörte. Die Gruppe des Angeklagten bot sich an, den Vorfall mit dem Messer "zu klären". Beide Gruppen begaben sich  zum Stadtbahnhof, wo sie den 22-Jährigen trafen. Dieser konnte die Gruppe um den Angeklagten jedoch fälschlich davon überzeugen, dass es zuvor zu gar keiner Bedrohung mit einem Messer gekommen sei.

Angeklagter über vermeintliche Lüge erbost

Der Angeklagte war erbost über die vermeintliche Lüge der Gruppe um das spätere Opfer. Er wurde mehrmals handgreiflich.  Dies nahm der 21-jährige Begleiter des Opfers zum Anlass, dem Angeklagten einen Fausthieb gegen den Kopf zu versetzen. Der Angeklagte ging zu Boden, rappelte sich aber auf und verfolgte die flüchtende Gruppe.  Dabei kam es zu dem – nicht gerechtfertigten –  tödlichen Faustschlag gegen den Kopf des 19-jährigen Opfers.

Strafe zur Bewährung ausgesetzt

Die Vollstreckung der Jugendstrafe setzte die Kammer zur Bewährung aus, da  nicht mit weiteren Straftaten des Angeklagten innerhalb der zweijährigen Bewährungszeit zu rechnen sei.  Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.