An der Hartranft-Grundschule in der Bahnhofstraße gilt bereits Tempo 30. Foto: Breitenreuter

Beschluss des Bundeskabinetts erleichtert Ausweisung von Tempo-30-Bereichen.

Freudenstadt - Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen: In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde heftig darum gerungen. Eine dazu nötige Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wurde jetzt vom Bundeskabinett beschlossen.

Auf das Tauziehen um die Einrichtung von Tempo-30-Bereichen vor den Schulen und Kindergärten im Stadtgebiet (wir berichteten) hätten Gemeinderat und Stadtverwaltung am Dienstag verzichten können, denn schon am Mittwoch beschloss das Kabinett der Bundesregierung die erleichterte Anordnung von Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen (siehe Info).

Ausgelöst hatte die Diskussion in Freudenstadt ein Antrag der SPD-Fraktion im Gemeinderat. Die Stadtverwaltung hatte argumentiert, dass solche Geschwindigkeitsbeschränkungen nur angeordnet werden können, wenn eine besondere Gefahrenlage auf dem Streckenabschnitt nachgewiesen werden kann und hatte darauf verwiesen, dass die geplante Novellierung der StVO die Anordnung erleichtern könnte.

Im Beschluss des Gemeinderats, um den lange gefeilscht wurde, heißt es, dass die Stadt die Geschwindigkeitsbegrenzungen als untere Verkehrsbehörde anordnet, sobald dies rechtlich zulässig ist. Und genau das ist jetzt der Fall. Zwar muss der Bundesrat der Novelle noch zustimmen, doch das gilt als sicher. Werden also vor den Schulen, Kindergärten und Altenheimen im Stadtgebiet, wo es ohnehin nicht schon Tempo-30-Bereiche gibt, bald die entsprechenden Schilder aufgestellt?

Ganz so schnell wird es wohl nicht gehen. Wie Bürgermeisterin Stephanie Henschtel auf Anfrage unserer Zeitung sagte, muss die Stadtverwaltung erst die entsprechende Verwaltungsvorschrift abwarten, in der die Umsetzung der Novelle der StVO näher erläutert wird. Das Regierungspräsidium Karlsruhe habe die Stadt in einem Schreiben darauf bereits hingewiesen. "Wir müssen jetzt schauen, wie die Novellierung des Gesetztes ausgelegt wird." Die Stadt werde auch nach dem Gemeinderatsbeschluss vom Dienstag nun nicht vorschnell handeln. Man müsse abwarten, was als unmittelbarer Bereich vor einer Schule oder Kindergarten betrachtet wird. Wo Kindergärten oder Schulen direkt an der Straße liegen, beispielsweise der Waldorfkindergarten in Dietersweiler, "fällt uns die Entscheidung nicht schwer", betont Hentschel. Doch ob die Ludwig-Jahn-Straße beim Schulzentrum in der Nordstadt zum unmittelbaren Bereich der Schule gehört, müsse man abwarten. Wo die Voraussetzungen für die Ausweisung von Tempo 30 gegeben sind, "werden wir umgehend handeln", verspricht die Bürgermeisterin.

Info: Die Gesetzesnovelle

In der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die am Mittwoch vom Kabinett der Bundesregierung beschlossen wurde, ist die Erleichterung von Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten und Altenheimen ein Bestandteil.

Bislang dürfen die Straßenverkehrsbehörden auf Hauptverkehrsstraßen nur bei Nachweis einer um ungefähr ein Drittel über dem Normalfall liegenden besonderen Gefahrenlage streckenbezogen Tempo 30 anordnen, zum Beispiel bei einem Unfallschwerpunkt.

Diese hohe Hürde soll künftig entfallen. Tempo 30 kann somit leichter auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen angeordnet werden. Zur Gesetzesnovelle gehört auch noch, dass Erwachsene auf ihrem Fahrrad radfahrende Kinder auf dem Gehweg begleiten dürfen. Ferner darf mit E-Bikes künftig außerorts generell und innerorts auf ausgewiesenen Radwegen gefahren werden.