Förderstelle beim Landratsamt gibt Auskunft über Möglichkeiten

Kreis Freudenstadt. Das Land Baden-Württemberg fördert im Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016 mit zinsverbilligten Darlehen Familien auf ihrem Weg in die ersten eigenen vier Wände. Wer sich überlegt, ob er neu bauen, ein Haus kaufen oder an etwas Bestehendes anbauen oder erweitern soll, der kann sich vorab von der Wohnraumförderungsstelle des Landkreises Freudenstadt beraten lassen.

Grundvoraussetzungen der Landeswohnraumförderung sind, dass mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt oder eine Schwerbehinderung vorliegt, eine festgelegte Einkommensgrenze nicht überschritten wird und die Belastung tragbar ist. Wer ein Eigenheim plant und noch keine Kinder hat, hat die Möglichkeit, das sogenannte Optionsdarlehen bei der L-Bank aufzunehmen. Auch schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen gehören zur Zielgruppe.

Eine zusätzliche Förderung kann man erhalten, wenn man in einen höheren energetischen Standard investiert. Der Bau oder Erwerb von Mietwohnungen zur Schaffung von preiswertem und nachhaltigem Wohnraum wird in den Großen Kreisstädten Freudenstadt und Horb gefördert. Daneben unterstützt das Land auch die Modernisierung durch energetische Sanierung und barrierereduzierende Maßnahmen bereits bestehender Mietwohnungen. Informationen und Antragsunterlagen gibt es bei der Wohnraumförderungsstelle des Landratsamts Freudenstadt unter der Telefonnummer 07441/9 20 19 06. Die Konditionen des Programms stehen im Internet unter www.l-bank.de.