Am Amtsgericht Freudenstadt begann gestern eine Verhandlung wegen exhibitionistischer Handlungen. Foto: Feinler

Im Alkoholrausch Diebstahl in Alpirsbacher Geschäft begangen. Angeklagter kann sich kaum erinnern.

Freudenstadt - Wegen Diebstahls wurde ein 38-jähriger Deutsch-Usbeke vor dem Freudenstädter Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt.

Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, am 14. Juli gegen 17 Uhr in einem Alpirsbacher Geschäft ein Paar Herrenschuhe im Wert von 49,95 Euro entwendet zu haben. Dies sei als Diebstahl zu verurteilen, verlas die Staatsanwältin in der Anklageschrift.

Amtsgerichtsdirektor Michael Groß gab dem Angeklagten Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Das stimme nicht, an Genaues könne er sich jedoch nicht mehr erinnern, sagte er in gebrochenem Deutsch. Außerdem sei er an jenem Tag angetrunken gewesen.

Mehr Licht in die Geschehnisse brachte eine Schuhverkäuferin. Sie sei auf den Angeklagten, den sie als Täter eindeutig identifizierte, bereits aufmerksam geworden, als sich dieser vor dem Laden lautstark mit einem anderen Mann unterhalten habe. Daraufhin sei er mit einer auffällig gelben Plastiktüte in das Geschäft gekommen und habe nach Herrenschuhen gefragt. Der Mann sei ihr gleich suspekt vorgekommen, und deshalb habe sie ihn im Auge behalten.

Auf einmal sei er Richtung Ausgang gegangen und da habe auch schon die Warensicherungsschranke an der Tür gepiepst. Zudem sei ihr aufgefallen, dass er etwas in der auffälligen gelben Tüte unter seiner Jacke versteckt hatte. Sie sei daraufhin dem vermeintlichen Dieb gleich hinterhergelaufen, plötzlich aber gestolpert und hingefallen und habe sich dabei eine offene Wunde am Knie und einen Bänderriss am Handgelenk zugezogen, sagte sie weiter.

Aufgefallen sei ihr noch, dass der Flüchtige unterwegs einen der gestohlenen Schuhe verloren habe, sagte sie. Ein weiterer Zeuge, der zur Tatzeit vor besagtem Geschäft stand, hatte die Flucht beobachtet. Auch er identifizierte den Mann eindeutig.

Der vermeintliche Ladendieb habe schließlich im Ort gestellt werden können, er habe jedoch kein Diebesgut mehr bei sich gehabt, sagte ein Polizeibeamter, der als Zeuge geladen war. Er habe die Personalien des Verdächtigen aufgenommen und ein Foto gemacht. Auf diesem habe die Verkäuferin den Angeklagten wiedererkannt.

Bei den Ermittlungen vor Ort habe man zudem einen Schuh in einem Gebüsch gefunden. Bei einem Alkoholtest sei ein Blutalkoholspiegel von 1,4 Promille festgestellt worden. Ein weiterer ermittelnder Beamter informierte darüber, dass Videoaufzeichnungen im Geschäft den Diebstahl belegt hätten.

Nach der Beweisaufnahme las der vorsitzende Richter noch einige Eintragungen aus dem Bundeszentralregister vor, die allerdings alle schon mehrere Jahre zurücklagen.

Die Staatsanwältin plädierte für eine Geldstrafe von 500 Euro für den arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger aus Freudenstadt. Bei der Strafmaßzumessung habe sie berücksichtigt, dass die jüngste Verurteilung des Angeklagten bereits neun Jahre zurückliege.

Das letzte Wort vor dem Urteil hatte der Angeklagte: "Schade, dass es passiert ist – jetzt klingelt es bei mir", sagte er mit gewisser Einsicht.

Amtsgerichtsdirektor Michael Groß folgte der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Kosten des Verfahrens muss der Angeklagte tragen. Es bestehe kein Zweifel daran, dass der 38-Jährige den Diebstahl begangen habe. Es sei auch möglich, die Geldstrafe abzuarbeiten, bot er dem Verurteilen an.