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Feuerwerksverkauf vor allem in Discountern. "Böllern" ist nur an Silvester und Neujahr erlaubt.

Freudenstadt - Am Donnerstag beginnt der große Run auf die Böller, Raketen und Feuerwerks-Batterien, mit denen in der Silvesternacht von vielen Menschen lautstark das neue Jahr begrüßt wird. Das Geschäft mit den explosiven Artikeln hat sich größtenteils auf die Discounter und Supermärkte verlagert.

In den vergangenen Tagen wurden die Haushalte förmlich mit bunten Prospekten, in denen Kanonenschläge, effektvolle Raketen oder ganze Batterien mit Feuerwerkskörpern angeboten wurden, überschwemmt. Es gibt wohl keinen Discounter oder Supermarkt, der kein großes Angebot hat. Vor einigen Jahren war das noch anders. Auch und vor allem kleinere Einzelhändler boten an den drei Tagen Feuerwerksartikel an.

Das hat sich wohl gewandelt, wie Helmut Reichl, Inhaber des Fachgeschäfts Eisen-Wagner am Freudenstädter Marktplatz und des Fachzentrums im Gewerbegebiet Wittlensweiler, meint.

Er führt in beiden Geschäften schon seit fünf Jahren keine Feuerwerksartikel mehr. Das Geschäft habe sich komplett auf große Baumärkte, Supermärkte und Discounter verlagert, sagt er. Für kleine Geschäfte bringe das nichts mehr, sie könnten preislich nicht mithalten. Im Baumarkt Bauhaus werden dagegen Feuerwerksartikel angeboten. Einen Trend zu einer größeren Nachfrage hat der Leiter des Freudenstädter Markts, Bashke Hayzeray, allerdings nicht festgestellt. "Wir orientieren uns an den Vorjahren", sagt er. Vom Kinderfeuerwerk bis zu den ganz großen Knallern, die bis zu 200 Euro kosten, wird alles vorgehalten.

"Die Tendenz geht eindeutig zu großen Feuerwerken", hat Hayzeray beobachtet. Mit nur einmal anzünden kann man damit ein ordentliches Spektakel am Himmel veranstalten. Doch auch die klassischen Raketen würden noch nachgefragt, weiß der Bauhaus-Chef.

Für den Verkauf von Feuerwehrksartikeln gelten für die Händler strenge Vorschriften, die ihnen das Ordnungsamt der Stadt Freudenstadt mitgeteilt hat. So dürfen beispielsweise nicht mehr als 70 Kilogramm Sprengstoff in einem Raum angeboten werden. Die Verkäufer bekommen dafür von den Herstellern genaue Tabellen, auf denen sie ablesen können, wie viel Sprengstoff jeder einzelne Feuerwerkskörper enthält. Allerdings dürfen die Geschäfte mit fortschreitendem Verkauf der Ware auch nachlegen.

Zwei Personen stellt Bauhaus ab, die sich abwechseln und ständig anwesend sind, um den Verkauf zu überwachen. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Was nicht verkauft wird, muss an die Hersteller zurückgegeben werden. Wenn heute der Verkauf startet, rechnet Bashke Hayzeray zunächst mit einem großen Andrang. "Die besten Stücke sind gefragt und meist schnell vergriffen", hat er festgestellt.

Die Knallerei an Silvester stößt jedoch bei vielen Menschen, vor allem bei Tierhaltern, auf wenig Verständnis. So fragte zum Beispiel Kreisrat Walter Trefz von den Grünen bei der Kreisverwaltung an, ob sie als untere Naturschutzbehörde das Böllern im Landschaftsschutzgebiet Kienberg in Freudenstadt nicht verbieten kann. Das Zünden von Feuerwerkskörpern beeinträchtige die Tierwelt, vor allem die Fledermäuse, begründete er seinen Vorstoß.

Auf Nachfrage unserer Zeitung erläuterte Pressesprecherin Sabine Eisele vom Landratsamt nach Rücksprache mit Amtsleiter Martin Steudinger vom Bau- und Umweltamt des Landkreises, dass es nach den Vorschriften des Naturschutzgesetzes und der Landschaftsschutzgebietsverordnung für den Kienberg keine Regelungen über die Zulassung von Feuerwerken gebe. Im Klartext heißt das, dass sie nicht verboten sind. Versagungsgründe gebe es in der Regel nicht, zumal Feuerwerk am 31. Dezember und 1. Januar generell erlaubt sei. Nach dem Sprengstoffrecht anzeigepflichtige Feuerwerke würden dem Landratsamt auch gemeldet, so Eisele.

Info: Umgang mit Feuerwerkskörpern

Jährlich gibt es trotz aller Warnhinweise auf den Verpackungen immer wieder schwerste Verletzungen durch leichtsinnigen oder unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Vor allem selbst gebaute Silvesterkracher – deren Herstellung verboten ist – sind höchst gefährlich. Deshalb appelliert die Polizei: Vorsicht beim Umgang mit Raketen, Kanonenschlägen und anderen Böllern. Nur im Fachhandel gekauftes, in Deutschland zugelassenes Feuerwerk darf gezündet werden.

Illegal aus dem Ausland eingeführte Pyrotechnik ist verboten. Der Umgang mit nicht zugelassenen Silvesterböllern ist ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Nur Erwachsene dürfen zum Jahreswechsel einen Feuerwerkskörper zünden. Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen oder Tischknaller dürfen auch schon Kinder ab dem zwölften Lebensjahr abbrennen. Das "Böllern" ist nur an Silvester und Neujahr erlaubt. Wenn eine Rakete oder ein Böller nicht losgeht, sollte man davon die Finger lassen, rät die Polizei. Nach frühestens 15 Minuten kann der "Blindgänger" zur Sicherheit in Wasser getaucht und dann entsorgt werden.

Weitere Informationen: www.polizei-beratung.de