Um den Teilneubau des Krankenhauses ging es am Montag im Kreistag. Foto: Bösel

KLF-Geschäftsführer spricht von möglicher höherer Förderung. Kosten auf 100 Millionen Euro geschätzt.

Kreis Freudenstadt - Zuversicht in Sachen Teilneubau des Krankenhauses Freudenstadt verbreiteten der KLF-Geschäftsführer Ralf Heimbach und Landrat Klaus Michael Rückert in der Sitzung des Kreistags am Montag.

Unzählige Gespräche mit Mitarbeitern des Sozialministeriums und des Regierungspräsidiums in Karlsruhe seien geführt wurden, berichtete Heimbach. Das Ministerium habe sich wohlwollend gegenüber dem Projekt gezeigt. Möglicherweise könnte die Förderung seitens des Landes noch höher ausfallen, falls es gelingen sollte, in den nächsten beiden Jahren eine noch höhere Belegung zu erreichen, sagte Heimbach.

Generalunternehmer haben schon Kontakt aufgenommen

In mehreren Bundesländern habe man sich mittlerweile umgeschaut, um sich über ähnliche Projekte zu informieren. Auch einige Generalunternehmer hätten schon Kontakt mit ihm aufgenommen, berichtete Heimbach weiter. Zwei Varianten zum Teilneubau sollen dem Kreistag vorgestellt werden, sagte Heimbach weiter.

Er sei sich sicher, dass, wenn der Bauherr Kosten- und Zeitdisziplin an den Tag lege, die geplante 100-Millionen-Euro-Grenze unterschritten werde. Außerdem sagte Heimbach, dass die "Stabilisierungsmaßnahmen" im Krankenhaus greifen würden.

Heimbach bestätigte nochmals seine Hoffnung dass es eine positive Rückmeldung in Sachen Teilneubau geben werde. Auch Rückert äußerte sich optimistisch. Derzeit warte man auf den Förderbescheid beziehungsweise die Aufnahme ins Landeskrankenhausbauprogramm, sagte Rückert. So lange würden aber nicht die Hände den Schoß gelegt, sondern weitere Informationen eingeholt.

Noch mindestens zwei weitere Beschlüsse des Kreistags nötig

Im Juli vergangenen Jahres hatte der Kreistag den Grundsatzbeschluss zum Teilneubau des Krankenhauses in Freudenstadt gefasst. Die Kosten wurden auf etwa 100 Millionen Euro geschätzt.

Dreieinhalb Stunden dauerte die Diskussion in der Sitzung damals, der Beschluss war damals bei vier Gegenstimmen gefallen. Nach dem Grundsatzbeschluss braucht es noch mindestens zwei weitere Beschlüsse des Kreistags: den Beschluss nach der Förderzusage des Landes Baden-Württemberg und die Beauftragung der Baumaßnahme.