Ein Anhänger der "Reichsbürger"-Bewegung will nach "gültigem Recht" verurteilt werden. Foto: Bienger

In Wahnvorstellungen verstrickt: 66-Jähriger aus Freudenstadt muss sich Gutachten unterziehen.

Rottweil/Freudenstadt - Sie nennen sich "Germaniten" oder "Angehörige des Volksstaates Württemberg", stellen sich selbst Dokumente aus und erkennen die Bundesrepublik nicht als Staat an: Ein Anhänger der sogenannten Reichsbürger-Bewegung musste sich am Dienstag in zweiter Instanz vor dem Amtsgericht Rottweil verantworten.

Im November vergangenen Jahres wurde der 66-jährige Freudenstädter, der aufgrund diverser Delikte derzeit eine mehrmonatige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg absitzt, zu zwei Jahren und zwei Monaten Gefängnis verurteilt – wegen versuchten Computerbetrugs in 38 Fällen und der unrechtsmäßigen Veröffentlichung eines Durchsuchungsbeschlusses. Er hatte über die zentrale Mahnstelle des Amtsgerichts Stuttgart mehr als 270 Mahnbescheide an Mitarbeiter verschiedener Behörden, Beamte, Richter und Staatsanwälte verschickt, zum Teil im Auftrag seiner "Mandanten", wie der selbst ernannte "Rechtsbeistand" erklärte, zum Teil auf Eigeninitiative.

Die Adressaten der Mahnbriefe sollten darlegen, woher sie die jeweilige Legitimation für die Ausübung ihrer Pflichten im Namen des Staates beziehen – andernfalls würden binnen acht Tagen Schadenersatzforderungen in Höhe von 950.000 Euro fällig. 38 "Mahnungen" fanden aufgrund des automatisierten Verfahrens ihren Weg zu den angeschriebenen Beamten, doch keiner von ihnen reagierte. Weil der Angeklagte sich weigerte, die angefallenen Gebühren zu bezahlen und für seine Dienstleistungen wohl Geld erhalten hatte – "Spenden", wie er selbst behauptet –, ging das Amtsgericht Freudenstadt von versuchtem gewerbsmäßigen Computerbetrug aus.

Gegen das Urteil legte der Freudenstädter Berufung ein. Als selbst ernannter "Bürger des Deutschen Reiches" erkenne er die Bundesrepublik Deutschland juristisch nicht an und wolle deshalb "nach gültigem, nicht nach geltendem Recht" verurteilt werden. Mit den Mahnbriefen habe er sich nicht bereichern wollen, argumentierte der ehemalige Polizist vor Gericht: "Mir war schon klar, dass niemand die 950.000 Euro bezahlen würde. Mir ging es darum, zu zeigen, dass das Mahnbescheidsverfahren vollkommen sinnlos ist."

Richter irritiert

Während der rund fünfstündigen Verhandlung offenbart der 66-Jährige immer wieder Einblicke in das krude Weltbild der "Reichsbürger". Er habe Jura "studiert", behauptet er zunächst, um dann zu ergänzen, dass es sich lediglich um ein Selbststudium gehandelt habe. In Berlin sei er vor einigen Jahren zum "Präsidenten und Justizminister des Freien Volksstaates Württemberg" ernannt worden – von Wolfgang Ebel, einem Urgestein der Reichsbürgerbewegung, der sich bis zu seinem Tod im Jahr 2014 "Reichskanzler" genannt hat. Im vergangenen Jahr wurde der Angeklagte wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt, weil er wiederholt mit einem "Führerschein" des "Deutschen Reichs" unterwegs gewesen war. Und nun das Berufungsverfahren vor einem ordentlichen deutschen Gericht. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Heuer ist sichtlich irritiert: "Sie wurden also von einem nicht legitimierten Gericht verurteilt, und nun verlangen Sie von mir als Richter eine Leistung, zu der ich in Ihren Augen nicht befugt bin?"

Die Aussagen der Ehefrau des Angeklagten bestätigen das Gericht schließlich in seiner Vermutung, dass der Freudenstädter sich in seinen Wahnvorstellungen verstrickt hat. Seit der Zwangsversteigerung ihres gemeinsamen Eigenheims vor 13 Jahren habe sich ihr Mann in seinem Wesen verändert, so die Aussage der Frau. "Er hat sich da in irgendwas verrannt." Schon einmal habe sie beim Landratsamt Freudenstadt versucht, psychische Hilfe für ihren Mann zu beantragen – vergeblich.

Das soll nun nachgeholt werden: Weil eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung und eine Gefährdung für die Allgemeinheit nicht ausgeschlossen werden können, ordnete das Gericht die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens an. Je nach Ergebnis könnte dem Angeklagten eine eingeschränkte Schuldfähigkeit nachgewiesen werden, so dass er sich in Behandlung begeben muss. Das Verfahren wurde deshalb bis auf Weiteres ausgesetzt.