Ein Afghane wurde vom Amtsgericht Freudenstadt zu einer Geldstrafe verurteilt. Foto: Archiv

Afghane wird vom Amtsgericht Freudenstadt zu einer Geldstrafe verurteilt. Den Pass hatte er von einem Mittelsmann im Iran.

Freudenstadt - Da der heute 42-Jährige bei seiner Einreise im September 2015 dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gefälschte Ausweisdokumente vorgelegt hatte, musste er sich nun wegen Urkundenfälschung verantworten. Die "entscheidende Frage" in diesem Prozess war laut Richter Michael Groß, ob der Angeklagte wusste oder "mindestens in Kauf nahm", dass es sich bei den Dokumenten um eine Fälschung handelte.

Seine Eltern seien gemeinsam mit ihm aus Afghanistan in den Iran geflohen, als der Angeklagte "drei oder vier Jahre alt" war. Nachdem er eine Afghanin geheiratet und mit ihr zwei Kinder bekommen hatte, ließ sich das Ehepaar scheiden.

Laut Angeklagtem wurde sein Pass gestohlen

Fortan lebte der Mann mit seinen Kindern und seiner Schwester im Iran. Mangels Ausbildung habe er sich mit Aushilfsjobs über Wasser gehalten – doch dann seien ihm seine afghanischen Originaldokumente während der Arbeit gestohlen worden. Da er aber für ein Gerichtsverfahren seiner Schwester im Iran einen Identitätsnachweis benötigte, habe er sich an das afghanische Konsulat in Teheran gewandt – "da haben mich Sicherheitskräfte abgewiesen und gesagt, ich solle in einem Monat noch mal kommen", sagte der Angeklagte vor Gericht.

Ein Kioskverkäufer habe die Szene verfolgt und ihn gefragt, was er im Konsulat wollte. "Er hat mir dann jemanden vorgestellt, der mir gegen eine Vorauszahlung die Dokumente besorgen konnte." Nach etwa drei Wochen habe er sich mit dem Mittelsmann in einem Park getroffen, wo er das restliche Geld – insgesamt etwa 30 Euro – zahlte und seinen vermeintlich originalen afghanischen Ausweis bekam. Nach einem Vergleich mit dem Pass seiner Schwester habe er gedacht, dass dieser echt sein müsse. "Wir waren ganz sicher, dass der Pass echt war und wollten legal damit leben", sagte auch die als Zeugin geladene Schwester des Angeklagten.

Einspruch gegen Strafbefehl eingereicht

Etwa ein Jahr nach der Einreise des Mannes mit seiner Schwester und den beiden Kindern stellte das BAMF fest, dass der Stempel gefälscht und das Dokument damit "nicht als Identitätsnachweis geeignet" war. So kam es zum Strafbefehl, gegen den Einspruch eingereicht wurde. Der Mann bekommt für sich und seine Kinder derzeit nach eigenen Angaben monatlich etwa 700 Euro staatliche Unterstützung; sein Asylantrag wurde zwar abgelehnt, doch es gibt ein "Abschiebeverbot" für den Afghanen.

Die Staatsanwaltschaft ging in ihrem Plädoyer von einem "bedingten Vorsatz" aus: Schließlich deute der vom Angeklagten angestellte Vergleich bei der Übergabe des Ausweises darauf hin, dass er mit einer Fälschung gerechnet habe. Verteidiger Rudolf Mehl hingegen plädierte auf Freispruch, erinnerte an die besondere Situation des Geflüchteten und verwies auf die Aussage des Angeklagten bei der Polizei: "Da hat er gesagt, dass er erschrocken darüber sei, dass es sich um eine Fälschung handelte."

Richter Groß begründete die Geldstrafe in "für Asylbewerber üblicher" Höhe damit, dass der Angeklagte "Zweifel an der Echtheit der Dokumente haben musste". Jedoch sollten seine Kinder nicht unter der Strafe leiden. Zudem kann die Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit ersetzt werden.