Ein 30- jähriger Mann musste sich in zwei Fällen wegen Betrugs und der Vorspiegelung falscher Tatsachen vor dem Amtsgericht Freudenstadt verantworten. Foto: Feinler

Ferienwohnung gemietet und einfach abgereist. Amtsgericht Freudenstadt verurteilt Eventmanager zu mehreren Bewährungsstrafen.

Freudenstadt - Dass auch kleinere Vergehen vor Gericht enden können, bekam ein 30- jähriger Mann zu spüren. Er musste sich in zwei Fällen wegen Betrugs und der Vorspiegelung falscher Tatsachen vor dem Amtsgericht Freudenstadt verantworten.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen im April vergangenen Jahres über das Internetportal E-Bay einer in Berlin wohnenden Frau ein Handy verkauft zu haben, die den Kaufpreis auch am Tag darauf überwies. Als sie das Handy nicht bekam und auch der Rücktransfer ihres Geldes nicht klappte, erstattete sie Anzeige.

Die zweite Strafsache datierte vom Mai 2014. Damals mietete sich der Angeklagte zusammen mit seinem Lebenspartner für eine Woche in einer Freudenstädter Ferienwohnung ein. Die Rechnung von 266 Euro bezahlten die beiden nicht. Er sei derzeit als Eventmanager tätig, seit einer Woche aber arbeitsunfähig und psychisch angeschlagen, sagte der 30-Jährige aus.

Die Sache mit dem Handy sei ein Missverständnis gewesen. Er habe es an die falsche Adresse geschickt und es sei wieder zurückgekommen. "Meiner Meinung nach habe ich es ein zweites Mal weggeschickt, kann es aber nicht beweisen", sagte er weiter. Warum er das Geld nicht zurückbezahlt hat, wollte der Richter wissen. "Irgendwie gab es Internetprobleme", der E-Bay-Account werde von ihm nicht mehr genutzt. Es sei auch so lange her, dass er es nicht mehr nachvollziehen könne, entgegnete der Angeklagte. Er wolle aber den Schaden wieder gutmachen.

Zum zweiten Tatvorwurf bestätigte der Mann, dass er und sein Lebenspartner sich in der Wohnung eingemietet hatten. Als sie heimlich "abgereist" seien, habe er auf der Treppe einen Zettel mit seiner Handynummer zurückgelassen. 100 Euro seien in den Tagen danach beglichen worden, die Restsumme mittlerweile auch. Es sei ihnen nicht bewusst gewesen, was für einen Schaden sie anrichten würden, wenn sie einfach so abreisen würden, sagte er.

Als Zeuge wurde der Vermieter der Ferienwohnung vernommen. Nachdem er den Zettel mit der Telefonnummer gefunden habe, habe er versucht anzurufen, aber niemand erreicht, sagte er aus. Auch an der angegebenen Adresse auf dem Anmeldeformular habe er niemand angetroffen, dann habe er Anzeige erstattet. Mittlerweile sei die Rechnung beglichen worden.

Nach der Beweisaufnahme empfahl Amtsgerichtsdirektor Axel Benz dem Staatsanwalt die "E-Bay-Geschichte" fallenzulassen, "sonst müssen wir noch die Kundin aus Berlin als Zeugin kommen lassen". Nach einer Verhandlungspause informierte der Richter über die Eintragungen des Angeklagten im Bundeszentralregister. Er habe mehrere Voreintragungen, unter anderem wegen Trunkenheit im Verkehr, Diebstahl in einem besonders schweren Fall, Betrugsdelikten, und des Erfindens einer Vergewaltigungsstraftat. Mehrere Bewährungsstrafen und ein vierwöchiger Aufenthalt in der Vollzugsanstalt seien verhängt worden. das Verfahrens wegen des Handy-Verkaufs, wurde vorläufig eingestellt. Für den zweiten Tatvorwurf beantragte der Staatsanwalt eine einmonatige Bewährungsstrafe. Richter Axel Benz verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten, ausgelegt auf drei Jahre zur Bewährung und 100 Sozialstunden. Der Angeklagte und sein Ehemann hätten sich strafbar gemacht. Auch wenn die Rechnung mittlerweile bezahlt sei, ändere es nichts daran, dass ein Betrugsdelikt vorliege, so der Richter.