Alkohol und Stress führten bei einer Garagen-Party zur Gewalt. (Symbolfoto) Foto: dpa

Handgemenge nach Garagen-Fest: Mutter und Sohn wegen Körperverletzung verurteilt.

Freudenstadt - Mit einem Fall von vorsätzlicher Körperverletzung musste sich Richter Axel Benz beim Amtsgericht Freudenstadt beschäftigen und für einen 33-jährigen Mann und dessen Mutter ein gerechtes Strafmaß finden. Der Vorfall liegt noch nicht allzu lange zurück: Im April feierte eine Gruppe von Jugendlichen in einer Garage in Baiersbronn eine Party. Dabei ging es wohl etwas lauter zu. Die beiden Angeklagten fühlten sich als Obermieter im gleichen Haus durch den Lärm provoziert und beschlossen wohl, die Sache selbst zu regeln: In der Anklageschrift beschuldigt die Staatsanwältin den Mann, in jener Nacht in angetrunkenem Zustand eine 19-Jährige ins Gesicht geschlagen und sie gewürgt zu haben sowie zwei andere Jugendliche so misshandelt zu haben, dass diese Prellungen und Schürfwunden erlitten. Seine Mutter, ebenfalls angetrunken, wurde beschuldigt, eine Jugendliche mit deren Schal gewürgt und misshandelt zu haben.

Auf Nachfrage von Richter Benz erzählte der Angeklagte seine Version: Er und seine Mutter hätten den Tag gemütlich ausklingen lassen wollen und seien noch kurz mit dem Hund rausgegangen. Vor der Tür hätten Jugendliche sich gestritten. Er habe nur schlichten wollen, dann hätten diese aber seine Mutter beschimpft. An den genauen Wortlaut konnten weder er noch seine Mutter sich erinnern. "Einer der Jugendlichen hat mich mit einer Bierflasche bedroht, sich vor mich hingestellt und gedroht: Mein Vater ist Polizist", sagte der Angeklagte. Die Rangeleien seien dann in der Garage weitergegangen. Eine 19-Jährige habe seine Mutter provoziert und sie in den Bauch- und Schulterbereich getreten, so der Angeklagte. Er habe eingegriffen, um der Mutter zu helfen. Geschlagen habe er nicht, sondern lediglich die Jugendlichen gegen die Wand gedrückt, erzählte der Mann.

Unter Tränen bestritt die Mutter vor Gericht, das Mädchen verletzt zu haben. Sie sei das Opfer, nach dem getreten worden sei. Irgendetwas müsse gewesen sein, so Richter Benz, denn es liege ein ärztliches Attest vor, in dem Würgemale am Hals und Prellungen am Körper des Mädchens festgestellt worden seien.

Mutter war dem Prozessverlauf nervlich nicht gewachsen

Widersprüchliche Aussagen beider Parteien machten es dem Richter schwer, die Wahrheit herauszufinden. Es war auch nicht das erste Mal, dass die Polizei wegen Streitigkeiten und Schlägereien zu besagter Party-Garage zum Schlichten gerufen wurde. Nach den Zeugenaussagen zweier Jugendlicher, die in der Tatnacht dabei waren, und zwei Unterbrechungen, die nötig wurden, weil die gesundheitlich angeschlagene Mutter dem weiteren Prozessverlauf nervlich nicht mehr gewachsen war und ständig weinte, zog sich das Gericht samt Staatsanwältin und den beiden Verteidigern zur Beratung zurück.

Von der Vernehmung weiterer Zeugen wurde danach abgesehen und die Verhandlung verkürzt. Eine Einstellung des Verfahrens kam für Benz aber nicht in Betracht. Es sei wohl eine sehr angespannte Atmosphäre gewesen, und es habe Provokationen gegeben, stellte der Richter fest.

Nach den Plädoyers der Staatsanwältin und der Verteidiger kam Axel Benz ohne Umschweife zur Verkündung des Urteils: Beide Angeklagten wurden wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu Geldstrafen von insgesamt 1 375 Euro verurteilt. Die beiden hätten sich schuldig gemacht, war der Richter überzeugt, obwohl die Wahrheit wohl irgendwo zwischen den Aussagen liege.

Es sei ein Fall, der mit etwas gutem Willen aller Beteiligten vermeidbar gewesen wäre, war sich Benz sicher. Der Alkoholeinfluss und eine hochgeschaukelte Stresssituation auf beiden Seiten hätten dazu geführt, dass nicht vernünftig gedacht und gehandelt wurde.