Im Rausch soll ein Mann seine Partnerin verletzt haben. Foto:  Thomas Söllner / Fotolia.com

28-jähriger Mann wird wegen Alkohol- und Drogensucht in Entziehungsanstalt eingewiesen.

Freudenstadt - Nach einem langen Verhandlungstag am Freudenstädter Amtsgericht wurde ein 28-jähriger Mann zu zwei Jahren Haft verurteilt. Er wird jedoch wegen seiner Alkohol- und Drogensucht in eine Entziehungsanstalt eingewiesen. So soll es ihm möglich gemacht werden, die Suchtproblematik nach intensiver Therapie doch noch in den Griff zu bekommen.

In seiner Urteilsbegründung erläuterte Amtsgerichtsdirektor Michael Gross, warum der Angeklagte teilweise als schuldunfähig anzusehen ist. Er habe die schwere Körperverletzung an seiner Partnerin im Rausch begangen, dennoch bestehe trotz aller bisherigen Klinikaufenthalte und psychiatrischen Behandlungen doch noch eine geringe Chance auf Heilung. Dem arbeitslosen Angeklagten, der auch keine Berufsausbildung vorzuweisen hatte, solle Struktur gegeben und in einer geschlossenen Einrichtung die Gewöhnung an ein geregeltes Leben ermöglicht werden.

Zwölf Zeugen

Während der Verhandlung ging es zunächst um zahlreiche Anklagepunkte wie Diebstahl, in einem Fall auch mit Waffen, oder Hausfriedensbruch. Insgesamt wurde für alle Delikte zusammen eine Gesamtstrafe von zwei Jahren Gefängnis festgelegt. Zwölf Zeugen sagten zu den verschiedenen Tatbeständen aus, die sich von Mai bis Oktober 2016 ereignet hatten und sich vorwiegend auf Diebstahl von Alkoholika, Tabak und Lebensmitteln bezogen.

Auch ein großes Vorstrafenregister verlas der Richter. Da die Körperverletzung an seiner Partnerin vom Angeklagten nachweislich nach schwerem Drogenkonsum erfolgt war, sah das Gericht bei diesem Anklagepunkt den Tatbestand des Vollrausches als erwiesen an. Der psychiatrische Gutachter hatte dem Angeklagten unter anderem eine krankhafte Persönlichkeitsstörung aufgrund der Suchtproblematik attestiert wie auch eine verminderte Schuldfähigkeit und eine äußerst ungünstige soziale wie auch Zukunfts-Prognose.

Erschwerend bei der Urteilsfindung war auch die Tatsache, dass der Angeklagte verschiedene Versionen des angeblichen Tathergangs vortrug. Bei diesen Äußerungen ertönte aus dem Zuhörerraum der Ruf: "Das ist gelogen!", der vom Richter mit der Androhung des Verweises aus dem Raum geahndet wurde.

Vorschlag zugestimmt

Am Schluss stimmten der Richter, die Verteidigerin des Angeklagten und der Anwalt der Nebenklägerin dem von der Vertreterin der Staatsanwaltschaft vorgeschlagenen Urteil zu. Mit dem Wunsch, der Angeklagte möge die Zeit der Therapie in einer geschlossenen Einrichtung nutzen, um anschließend einer positiven, gewaltfreien Zukunft entgegenzugehen, schloss Richter Gross die Verhandlung.