Wegen gewerbsmäßigen Betrugs wurde ein 25-Jähriger vom Freudenstädter Amtsgericht verurteilt. Foto: Wittek

Aus dem Gefängnis ins Gefängnis: Mann wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu 22-monatiger Freiheitsstrafe verurteilt.

Freudenstadt - Am Ende waren es ein Jahr und zehn Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung, zu dem ein 25-jähriger Angeklagter beim Freudenstädter Amtsgericht wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt wurde.

Dem jungen Mann aus Freudenstadt warf Oberamtsanwalt Paul Trick insgesamt 13 Vergehen aus dem vergangenen Jahr vor, für die sich der Angeklagte vor dem Schöffengericht verantworten musste. Der Mann, ein gelernter Koch, wurde in Fußschellen aus der Justizvollzugsanstalt vorgeführt. Dort hat er nach dreimonatiger Untersuchungshaft Mitte August eine zweijährige Jugendhaftstrafe im Erwachsenenvollzug angetreten. Die Haftstrafe wurde erst kürzlich verhängt und betraf Straftaten aus der Zeit, als der Angeklagte minderjährig war.

Nun wurde der Mann wegen 13 Internetbetrügereien auf den Plattformen Facebook und eBay angeklagt, zwölf davon wurden von Januar bis Mai vergangenen Jahres verübt und eine im Dezember. Der Mann bot im Internet Waren an, die er nicht besaß und daher auch nicht ausliefern konnte. Die Käufer zahlten ahnungslos voraus und wurden nicht beliefert. Zumeist waren es Kfz-Teile wie Getriebe, Stoßstangen, Motoren und anderes Autozubehör, die der Angeklagte teils mit schönen Bildern, die er zuvor aus dem Netz geladen hatte, in Foren anbot. Zweimal verkaufte er im Internet Schlafzimmermobiliar, das er nicht besaß, und einmal waren es zwei iPhones, für die Kunden eine Anzahlung vorgenommen hatten.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete auf gewerbsmäßigen Betrug in 13 Fällen, davon ein versuchter Betrug, und die Vorspiegelung falscher Tatsachen. Auf Nachfrage des Gerichts zeigte sich der Mann geständig: "Ja, die Vorwürfe sind richtig, ich habe die Taten begangen."

Als Grund für seine krummen Geschäfte gab er seine Spielsucht an, durch die er immer wieder in Geldnot gekommen sei. "Da kommt man nicht mehr davon los", sagte er. Außerdem habe er zu der Zeit wohl den falschen Freund kennengelernt, der ihm gezeigt habe, wie man mit Internetbetrügereien schnell an Geld kommt. Zudem sei er Anfang vergangenen Jahres in einer schwierigen Lebenssituation gewesen, als er sich nach einem schweren Autounfall in einer Reha-Klinik in Calw befand und im Anschluss daran noch krankgeschrieben war.

Vorliebe für Autozubehör

In dieser Zeit habe er mit Hilfe seines iPhones fast alle Internetgeschäfte abgeschlossen und sei mit dem Geld auch während der Zeit in der Reha in Spielhallen gegangen. Nicht selten habe er dabei 50 bis 100 Euro verspielt.

Seine Vorliebe für Autozubehör komme daher, weil sein Vater einen Autohandel habe und er sich in dem Bereich gut auskenne, erzählte er. Ansonsten habe er im Internet geschaut, was man sonst noch verkaufen könne, und sei auf schöne Bilder mit Schlafzimmermöbeln gestoßen. "Da hat man ja Auswahl genug", sagte er. Nach dem umfassenden Geständnis des Beschuldigten verzichtete Amtsgerichtsdirektor Axel Benz auf die Vernehmung aller geladenen Zeugen. Der Angeklagte sei geständig und habe seine Freizeit überwiegend in Spielhallen verbracht, fasste Richter Benz zusammen. Für die Glücksspielproblematik komme jedoch nicht die Anwendung der verminderten Schuldfähigkeit in Frage. Rund 5000 Euro Schulden seien durch die Straftaten zusammengekommen, weitere 3000 Euro an Mietschulden. Als Voreintrag sei ein Betrugsdelikt aus dem Jahr 2011 zu verzeichnen, der Rest sei eine Jugendstrafe und habe mit dem jetzigen Fall nichts zu tun, so der Richter.

Seitens der Staatsanwaltschaft plädierte Paul Trick für eine zweijährige Freiheitsstrafe wegen 13-fachen Betrugs – die Gewerbsmäßigkeit sei gegeben. In einem Fall sei es bei einem Versuch geblieben, da das Konto der Kaufinteressentin nicht gedeckt war, und im letzten Fall könne man von einer Gewerbsmäßigkeit nicht mehr sprechen, da zwischen der vorletzten und der letzten Tat fast sieben Monate lagen, in denen der Angeklagte einer Beschäftigung nachkam. Zugute komme ihm sein Geständnis.

Ähnlich sah es das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Axel Benz bei seinem Urteil. Mit einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung wegen gewerbsmäßigen Betrugs blieb das Gericht nur wenig unter dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft. Es habe keine Gesamtstrafe gebildet werden können, sagte Benz, da es sich bei der derzeitigen Haftstrafe um eine Jugendstrafe handle. Der Umstand sei beim Strafmaß dennoch berücksichtigt worden, daher sei das Schöffengericht unter dem Antrag des Staatsanwalts geblieben. Der Verurteilte habe im Strafvollzug die Chance, alles zu begreifen und positiv mitzuarbeiten, um nach der Haft wieder ein anständiges Leben führen zu können, betonte Benz. Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des 25-Jährigen.