Gericht: Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt

Von Ursula Blaich

Freudenstadt. Glück im Unglück hatte ein 57-jähriger Mann aus Freudenstadt, dem die Staatsanwaltschaft fahrlässige Körperverletzung vorwarf: Das Verfahren gegen ihn wurde bei einer Verhandlung im Freudenstädter Amtsgericht eingestellt. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, im Juni bei einem Verkehrsunfall einen Motorradfahrer fahrlässig verletzt zu haben.

Der Autofahrer fuhr gegen 21 Uhr aus dem Gewerbegebiet Mäderstraße zwischen den Baiersbronner Ortsteilen Huzenbach und Röt nach links auf die Bundesstraße 462 in Richtung Freudenstadt und übersah dabei einen von rechts kommenden Motorradfahrer. Dieser streifte das Auto mit seinem Fahrzeug bei dem Versuch, rechts vorbeizufahren, riss den Seitenspiegel des Wagens ab und fuhr anschließend in den Straßengraben. Der Motorradfahrer zog sich Brüche des Schlüsselbeins und zweier Rippen zu.

Richterin Barbara Beier gab dem Angeklagten Gelegenheit, sich zum Unfall und zu dem Tatvorwurf der Staatsanwaltschaft zu äußern. Es tue ihm sehr leid, er habe den Motorradfahrer nicht gesehen, sagte der 57-Jährige. Er sei langsam auf die B 462 gefahren, sein Auto sei dabei nicht ganz zum Stehen gekommen.

Der Angeklagte versicherte, ein umsichtiger Fahrer zu sein und seit fast 40 Jahren unfallfrei zu fahren. Vor dem Einbiegen habe er ordnungsgemäß erst nach rechts und dann nach links geschaut und aus seinem Sichtfeld keinen Motorradfahrer gesehen – die Straße sei frei gewesen.

Am Seitenspiegelhängengeblieben

Zeugen konnten nichts Wesentliches zur Klärung der Schuldfrage beitragen. Einig war man sich allerdings, dass der Motorradfahrer mit rund 100 Stundenkilometern recht schnell unterwegs war. Der Motorradfahrer sei am Seitenspiegel des Fahrzeugs hängengeblieben und habe noch eine Leitplanke gestreift, sagte ein Zeuge. Der Motorradfahrer gab an, er wisse noch, dass er kurz vor dem Unfall zwei Autos überholt habe und kurze Zeit später in eine Kurve gefahren sei, danach sei alles wie in Zeitlupe abgelaufen. Er habe im ersten Augenblick gedacht, das Auto des Angeklagten würde auf der Fahrbahn stehen. Daraufhin sei er rechts an dem Wagen vorbeigefahren. Dabei sei er mit dem Seitenspiegel kollidiert. Als Beifahrer und Zeuge des Geschehens sagte der Sohn des Angeklagten, er habe nach links und nach rechts geschaut – die Bundesstraße sei frei gewesen. Sein Vater sei daraufhin langsam eingebogen. Auf einmal habe es einen Schlag gegeben, der Außenspiegel des Fahrzeugs sei abgerissen worden, ein Motorradfahrer sei an ihnen vorbeigedriftet und in den Graben gefahren. Daraufhin hätte sein Vater gebremst und die beiden seien ausgestiegen. Es sei noch hell gewesen.

Ein Sachverständiger erläuterte in einem Gutachten seine Ansichten vom Unfallhergang. Der Angeklagte hätte, nachdem er sich erst rechts und dann links vergewissert hat, dass die Fahrbahn frei ist, noch einmal nach rechts schauen müssen, sagte er, denn dann wäre der Motorradfahrer in seinem Sichtbereich gewesen. Die Richterin gab nach einer kurzen Pause die Einstellung des Verfahrens bekannt. Der Angeklagte erhielt die Auflage, eine Geldstrafe von 450 Euro an die Verkehrswacht zu bezahlen.