Wenn’s in Freudenstadt mal ganz dick kommt mit dem Schnee, so wie im Dezember 2010, haben Beschäftsleute und Bürger viel zu tun, um die Gehwege zu räumen. Foto: Archiv: Schwark

Räum- und Streupflicht kennt keinen Ruhetag. Gemeinden erlauben meist nur abstumpfendes Material.

Kreis Freudenstadt - Der Winter bringt nicht nur Schnee und Eis. Er bringt damit verbunden auch Pflichten, welche die Bürger nicht vergessen dürfen: Gehwege und Treppen müssen von Schnee und Eis freigeräumt werden.

Räum- und Streupflicht nennt sich die Regelung, die je nach Gemeinde meist in einer Satzung festgehalten ist und die den Bürgern vorschreibt, wann und wie sie im Winter den Schnee zu beseitigen haben.

Um 7 Uhr beginnt in den meisten Gemeinden im Kreis Freudenstadt die Räum- und Streupflicht. Bedeutet: Zu dieser Zeit müssen die Gehwege und Treppen bereits frei von Schnee und Eis sein – also früh aufstehen. Freudenstadt und Loßburg lassen ihre Einwohner eine halbe Stunde länger schlafen – dort heißt es, um 7.30 Uhr muss geräumt sein. An Sonn- und Feiertagen ist der Pflichtbeginn um eine oder zwei Stunden nach hinten verschoben. Die Gemeinden Baiersbronn und Seewald haben für die Samstage eine zusätzliche Regelung. An diesen Tagen beginnt dort die Räum- und Streupflicht um 8 Uhr. Je nach Gemeinde endet die Pflicht zwischen 20 und 22 Uhr.

"Der Winter bisher ist ja nichts", lacht Claus Grieshaber, Leiter des Baubetriebsamts in Freudenstadt. Doch was nicht ist, kann ja noch werden. Die Stadt Freudenstadt ist jedenfalls gerüstet. Im ersten Winter im neuen Baubetriebshof zeigen sich die Vorteile des Neubaus. "Es ist ein Unterschied wie Tag und Nacht", sagt Grieshaber. Alle Fahrzeuge seien an einem Ort. Sie seien alle in leicht beheizten Garagen abgestellt. Eiskratzen vor Beginn des Einsatzes gebe es für die Mitarbeiter nicht mehr. Auch Lagerprobleme für Salz und Splitt seien Vergangenheit.

Auch wenn die technischen Voraussetzungen für den Winterdienst in Freudenstadt bestens sind – der Faktor Mensch bleibt die Schwachstelle. Nicht jeder Einwohner hält sich an die Räum- und Streupflicht. So kann ein Gang durch die Stadt nach stärkeren Schneefällen schon mal zu einem beschwerlichen Hindernislauf werden.

Auch wenn es verboten ist, "die Bürger streuen nach wie vor Salz", weiß Claus Grieshaber. Man könne es schließlich in jedem Geschäft kaufen. Dabei stehen im Stadtgebiet 160 Streukisten mit Splitt, aus denen sich jeder Einwohner bedienen kann. Die Stadt habe ihre Streufahrzeuge so eingestellt, dass fünf bis zehn Gramm Streusalz pro Quadratmeter ausgebracht werden. Wenn jemand mit der Hand Salz streue, dann seien es locker 200 bis 300 Gramm. "Das ist völliger Blödsinn", sagt Grieshaber. Er hat auch die leidvolle Erfahrung gemacht, dass manche Anwohner gar nichts machen. Und am meisten ärgert es Grieshaber, wenn Bürger nicht zur Schneeschippe greifen, sondern nur Salz in den Schnee streuen, wodurch dann aus dem Schnee eine rutschige und matschige Masse wird, durch die Fußgänger kaum noch durchkommen.

In Pfalzgrafenweiler ist Bernhard Traub, Leiter der Haupt- und Bauverwaltung, "im Großen und Ganzen zufrieden" damit, wie die Bürger ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen. "Die Bürger sehen ein, dass man im Winter räumen muss", sagt er. Sie würden im Mitteilungsblatt mehrmals auf ihre Pflicht hingewiesen. Falls doch mal jemand dieser nicht nachkomme, so Traub, werde er angeschrieben. Bisher gebe es "keine Problemfälle".

Gerhard Müller, Bürgermeister von Seewald, meint, man könne die Bürger nur immer wieder darauf hinweisen, ihre Räum- und Streupflicht ernstzunehmen. In Seewald sei es durch die großen Strecken an unbebauten Flächen für manche Grundstückseigentümer gar nicht möglich, alles frei zu machen. In solchen Fällen helfe dann die Gemeinde.

Obwohl es Bürger gebe, die ihrer Pflicht "vorbildlich" nachkommen, lasse der Winterdienst "etwas zu wünschen übrig". Einen Bedarf, wegen Ordnungswidrigkeiten einzugreifen, habe er aber noch nicht gesehen, sagt Müller.

Die Satzungen über die Räum- und Streupflicht sind bei den meisten Gemeinden auf deren Homepages im Internet zu finden. So können sich die Bürger selbst über die Regelungen informieren. In Horb etwa ist wie in den meisten anderen Kreisgemeinden "abstumpfendes Material" vorgesehen, das zum Streuen verwendet werden soll. Auftauendes Streumittel wie Salz ist verboten. In der Satzung heißt es: "Ausnahmsweise dürfen Salz oder sonstige auftauende Stoffe gestreut werden, wenn die Glätte nicht auf andere zumutbare Weise beseitigt werden kann. Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken."

"Natürlich sind wir uns durchaus bewusst, dass die Bürger hauptsächlich Salz zum Streuen verwenden", teilt die Gemeindeverwaltung Eutingen unserer Zeitung mit. Splitt sei aber vor allem dann besser, wenn es sich um eine geschlossene Schneedecke handle.

In Empfingen ist die Handhabung genauer geregelt. Dort soll Salz nur bei Eisregen verwendet werden. Die Gemeinde tanzt auch bei den Streuzeiten aus der Reihe: Samstage werden in die Kategorie Sonn- und Feiertags eingestuft. Das heißt für die Bürger, dass sie samstags etwas länger schlafen dürfen, da es sich schließlich um einen Tag handle, an dem die meisten frei haben, so eine Mitarbeiterin des Ordnungsamts.

Ähnlich ist die Regelung in Waldachtal. Dort beginnt die Räum- und Streupflicht samstags erst um 8 Uhr und sonn- und feiertags um 9 Uhr. Was die Verwendung von Streusalz angeht, verweist man in Waldachtal ebenfalls auf Blitzeis und fügt an: "Ausnahmen gelten nur [...] auf Treppen oder Rampen für Rollstuhlfahrer."

Um es dem Räumdienst der Gemeinden leichter zu machen, sollten die Bürger darauf achten, die Fahrzeuge ordnungsgemäß am Straßenrand abzustellen, damit ohne Behinderung geräumt werden kann. Falls es trotzdem zu Beschädigungen kommt, setze man sich mit den Eigentümern in Verbindung, um die Sache gemeinsam zu regeln, sagt Klaus Wielinski, der bei der Stadt Horb für den Winterdienst zuständig ist.