Wohnen in Freudenstadt. Mit dem Mietspiegel der Stadt sind Mieterhöhungen einfacher geworden, sagt Marc Wesle, Vorsitzender von Haus und Grund. Foto: Rath

Immobilien: Wirkt der Mietspiegel über Stadt hinaus? Wohnen könnte teurer werden.

Freudenstadt - Mit dem Freudenstädter Mietspiegel könnten die Vermieter in der Stadt und den Teilorten die Mieten leichter erhöhen als bisher, sagt Marc Wesle, der Vorsitzende von Haus und Grund.

Das Verfahren sei dank des Mietspiegels um einiges rechtssicherer als zuvor. Darum ging es auch in einem Vortrag, den Wesle bei der Hauptversammlung von Haus und Grund hielt.

Ein Vermieter darf bei der Erhöhung nicht höher gehen als die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen. Dafür braucht es bislang ein Gutachten oder die Auflistung der Mietpreise für drei vergleichbare Wohnungen in der näheren Umgebung.

Großer, rechtlicher Druck

Nun können die Vermieter aber auf den Mietspiegel verweisen, so Wesle. Das mache das sehr streng regulierte Verfahren um einiges einfacher. Denn der Vermieter habe den größeren rechtlichen Druck, nachzuweisen, ob die Erhöhung gerechtfertigt sei. Darüber hinaus könne aber auch der Mieter mit dem Spiegel besser nachvollziehen, ob eine Erhöhung wirklich gerechtfertigt ist.

Eine Mieterhöhung hat Rechtsanwalt Wesle selbst mit Hilfe des Spiegels vorgenommen. Ob mit Erfolg ist noch unklar, denn die zweimonatige Widerspruchsfrist ist noch nicht verstrichen. Der Spiegel ist im Juni erschienen.

Wesle will nicht ausschließen, dass es in Freudenstadt infolge des Mietspiegels nicht weitere Erhöhungen gibt, eben weil das Verfahren damit einfacher geworden ist. Die Anforderungen an die Erhöhung ohne dieses Instrument hätten bislang möglicherweise viele abgeschreckt.

In seiner Beratungspraxis gehe es aber vorwiegend um Fälle, bei denen die Miete bis zu zehn Jahre lang nicht erhöht worden sei. In diesen Fällen lägen die Preise pro Quadratmeter deutlich unter dem, was sonst in vergleichbaren Wohnungen üblich sei, betont er.

Vergleich mit anderen Gemeinden

Der Mietspiegel könnte auch über Freudenstadt hinaus eine Wirkung entfalten, sagte der Freudenstädter Rechtsanwalt Michael Duffner bei der Versammlung. Er stützt sich dabei auf das System des Freudenstädter Mietspiegels, der Abschläge für die ländlichen Teilorte vorsieht. Diese Abschläge könnten durchaus auch für Gemeinden außerhalb des Freudenstädter Gebiets anwendbar sein und zum Vergleich genutzt werden. Bei den Kriterien geht es unter anderem um die Nahversorgung und die Anbindung. Es komme aber immer auf den Einzelfall an, betont Wesle.

Die Versammlung im Kurhaus war gut besucht. Von mindestens 120 Zuhörern geht Martin Schwarz, der zweite Vorsitzende des Vereins aus. Für die vielen Besucher wurden sogar noch weitere Stühle aufgestellt.