Einem 22-jährigen Mann aus dem Kreisgebiet wurde beim Amtsgericht Freudenstadt der unerlaubte Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Er wurde zu einer 16-monatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt. (Symbolfoto) Foto: Wittek

Schöffengericht verurteilt jungen Mann wegen Handels mit Betäubungsmitteln zu Bewährungsstrafe.

Freudenstadt/Baiersbronn - Einem 22-jährigen Mann aus dem Kreisgebiet wurde beim Amtsgericht Freudenstadt der unerlaubte Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Er wurde zu einer 16-monatigen Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt.

Das Schöffengericht sah die Tatvorwürfe der Staatsanwaltschaft als bestätigt. Dem Mann wurde zur Last gelegt, an einem Tag im April gegen 18 Uhr in einem Baiersbronner Teilort bei einem seiner Bekannten zwei Platten Haschisch mit einem Gewicht von 200 Gramm und einem hohen THC-Wirkstoffgehalt von 13,64 Prozent in Kommission genommen zu haben, um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen.

Auf Nachfrage von Richter Axel Benz, dem Vorsitzenden des Schöffengerichts, machte der Angeklagte keine Angaben zu den Vorwürfen. Sein Verteidiger informierte jedoch das Gericht, dass sein Mandant den Besitz der Haschischplatten einräumt. Zwei Polizeibeamte und ein Kriminalbeamter machten im Zeugenstand ihre Aussage. Die Kriminalpolizei habe den Angeklagten mit seinem Auto am Tatabend observiert, weil er im Verdacht stand, mit Drogen zu handeln, und nach der vermuteten Drogenübergabe auf seiner Fahrt nach Freudenstadt verfolgt. Dort wurde das Fahrzeug bei einer Polizeikontrolle angehalten, wobei der Angeklagte zu Fuß flüchtete. Man sei ihm hinterhergerannt, habe ihn aber aus den Augen verloren, sagte ein Beamter der Kripo aus.

Daraufhin hätten zwei Polizeibeamte die Heimadresse des Mannes angefahren und an der Tür geklingelt. Die Wohnungstür sei kurz geöffnet und gleich wieder verschlossen worden. Der Angeklagte sei daraufhin über den Balkon der ebenerdigen Wohnung geflüchtet. Die beiden Beamten hätten die Verfolgung aufgenommen, bis sich der Angeklagte schließlich gestellt habe.

Polizeihunde finden Haschischplatten

Bei der Durchsuchung des Mannes seien jedoch keine Betäubungsmittel sichergestellt worden. Erst als man mit Polizeihunden den Fluchtweg des Verdächtigen erneut ablief, habe man im Gebüsch zwei Haschischplatten gefunden, abgepackt in Folie. Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung seien im Zimmer des Mannes ein Bruchstück von fünf Gramm Haschisch gefunden worden, das von einer der beiden Platten abgebrochen worden war, und weitere Kleinstmengen Marihuana und Haschisch.

Der Angeklagte habe bei der Vernehmung die Tat eingeräumt, sagte ein Polizist aus. Laut seiner damaligen Aussage habe er die Ware auf Kommission bekommen, um sie einer dritten Person zu übergeben, deren Namen er jedoch nicht nannte. Er sei nur der Fahrer und der Laufbursche gewesen, er könne halt schlecht nein sagen, sei seine Aussage nach der Festnahme beim Polizeiverhör auf der Wache gewesen. Er würde nur gelegentlich kiffen und habe dafür die fünf Gramm Haschisch als seinen Lohn von einer der Platten abgebrochen.

Jedoch hatte der junge Mann bei den Vernehmungen auch angegeben, dass er ab und zu schon mal Kleinstmengen an Haschisch selbst verkaufe. Er räumte zudem ein, dass er vorhatte, eine halbe Platte Haschisch selbst zu verkaufen. Der Bekannte des Angeklagten aus einem Baiersbronner Teilort, bei dem er die Betäubungsmittel abgeholt haben soll, gab im Zeugenstand an, sein Kumpel habe ihn am besagten Abend nur besucht.

Nach der Beweisaufnahme forderte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten und zudem eine Geldstrafe von zwei Nettomonatseinkommen. Der Tatvorwurf des unerlaubten Handeltreibens habe sich bestätigt. Der Angeklagte habe eingeräumt, dass er selbst eine halbe Platte des Stoffs gewinnbringend veräußern wollte.

Anders sah es der Verteidiger, der der Meinung war, der Handel mit Betäubungsmitteln sei nicht nachweisbar, wenn überhaupt, dann nur versuchtes Handelbreiben oder Besitz von Drogen. Sein Mandant sei nur der Fahrer gewesen, der sich etwas dazuverdienen und sich ein Stück abknapsen wollte.

Angeklagter muss Geldstrafe zahlen

Das Schöffengericht einigte sich auf eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten zur Bewährung auf drei Jahre. Es war davon überzeugt, dass der Angeklagte sich des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln schuldig gemacht hat, auch wenn dieser vor Gericht nur den Besitz zugegeben hatte.

Außerdem hat der Angeklagte eine Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro an die Bewährungshilfe Rottweil zu entrichten und muss die Kosten des Verfahrens tragen. Ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt, der in den ersten beiden Bewährungsjahren sechs Drogenkontrollen überwacht.