Verschiedene Marihuana-Sorten in Einmachgläsern. Foto: rgbspace/ stockadobe.com

Lieferengpässe erschweren Cannabis-Verkauf. Etwa die Hälfte der Apotheken hat damit zu tun.

Freudenstadt - Fast in der Hälfte der Apotheken in Freudenstadt sind medizinische Cannabisblüten, die Ärzte seit März unter bestimmten Bedingungen verschreiben dürfen, ein Thema. Die anderen Apotheken haben noch keine Nachfrage verzeichnet.

Ein großes Problem sind die Lieferengpässe, erzählt Thomas Herrmann, Inhaber der Adler-Apotheke am Marktplatz. Er hatte bislang nur einen Kunden, der ein Rezept für die Cannabisblüten hatte. Eine Anfrage bei zwei Lieferanten ergab eine Wartezeit von zwei Tagen bei dem einen, und mehrere Wochen bei dem anderen, erzählt Herrmann.

Der Kunde sei dann zu einer Apotheke in einer anderen Stadt gegangen, wo er das Cannabis letzlich schneller bekam. Dass der Markt nicht vorbereitet ist, hat man auch in der Rappen-Apotheke festgestellt. Es gebe massive Lieferengpässe. Einige hätten schon nach dem medizinischen Cannabis gefragt. Wie viele Patienten genau dort Cannabisblüten beziehen, will Sylvia Wolfgang, Angestellte bei der Apotheke, aufgrund des Datenschutzes nicht sagen.

Reglementation und Dokumentation

Sie geht davon aus, dass die Zahl noch steigen werde, da sich jetzt auch mehr Ärzte mit dem Thema beschäftigen. Aber damit sei auch ein großer Aufwand verbunden. Der Verkauf der Droge – bei Apothekern ist das jedes pflanzliche Mittel, das getrocknet wird – sei wahnsinnig reglementiert und alles muss genau dokumentiert werden.

Ein Problem sei auch, dass die Ärzte je nach gewünschtem Effekt eine bestimmte Sorte verschreiben und manche schwieriger zu bekommen seien als andere. Denn neben dem bekannten Wirkstoff THC gibt es nämlich noch viele weitere Cannabinoide wie CBD in den Blüten, das besonders krampflösend sein sollen.

Reproduzierbarkeit nicht unbedingt gegeben?

Aus seiner Sicht als Apotheker sei die Abgabe der Blüten nicht glücklich, meint Thomas Herrmann. Denn eben bei den weiteren Cannabinoiden in den Blüten sei eine Reproduzierbarkeit der Dosis nicht immer gegeben, es gebe zu viele Faktoren, die den Cannabinoid-Gehalt verändern könnten.

Anders sehe es mit Präparaten aus, die auch schon länger auf dem Markt sind und als Fertigarzneimittel ebenfalls den Wirkstoff THC haben. Aber bei diesen fehle dann wohl auch der Wirkstoff CBD, der eben besonders für Muskelentspannung sorge. Das synthetische THC ist schon einige Jahre auf dem Markt.

Ärzte können Patienten mit starken Schmerzen oder Krämpfen etwa bei Multipler Sklerose Cannabis-Blüten verschreiben. In diesen gibt es zahlreiche Substanzen, die gemeinsam möglicherweise besser wirken als THC alleine.

Info: Cannabis als Arzneimittel

Schon vor der Zeitrechnung wurde in China Cannabis-Harz unter anderem zur Appetitanregung genutzt.

1839 empfahl ein irischer Arzt Cannabis bei Rheuma, Cholera und Tetanus.

"Indischer Hanf" wurde 1872 der Apothekenpflicht unterstellt. Zuvor war er schon als Rauschdroge genutzt worden.

Die Firma Merck stellte Ende des 19. Jahrhunderts Schlaf- und Schmerzmittel sowie Antidepressiva aus Cannabis her.

Mit dem internationalen Einheitsabkommen über Betäubungsmittel 1961 gab es keine medizinische Anwendung von Cannabis mehr.

Zahn Jahre später erfolgte das vollständige Verbot von Cannabis.

Erst 2007 gab es wieder eine Ausnahmegenehmigung zur Anwendung von Cannabis-Blüten für Patienten mit Multipler Sklerose.

2011 gab es das erste zugelassene Fertigarzneimittel auf Cannabis-Basis.

Das Gesetz "Cannabis als Medizin" trat am 10. März in Kraft. Die Blüten können damit verschrieben werden.