Freudenstadt Mann bricht Freundin die Nase

Gabriele Adrian, 20.06.2012 10:01 Uhr

Freudenstadt - Vor dem Freudenstädter Amtsgericht musste sich gestern ein 50-jähriger Mann verantworten, dem vorsätzliche Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen wurden. Angezeigt hatte ihn seine ehemalige Freundin.

Der Tathergang soll sich nach Aussage der Geschädigten sowie zahlreicher weiterer Zeugen etwa folgendermaßen zugetragen haben: Der Angeklagte, seine Freundin und ein weiteres Ehepaar hatten sich im Dezember des vergangenen Jahres in der Wohnung des Angeklagten zu einem gemütlichen Abend getroffen. Man aß gemeinsam, die Runde sprach ausgiebig dem Alkohol in Form von Wein, Sekt, Whisky und Bier zu. Die Stimmung war gut und gelöst, schlug aber irgendwann nach Mitternacht um. Eine Zeugin, die mit ihrem Mann gekommen war, sagte aus, dass ihr Mann die Geschädigte, die sich draußen aufhielt, weil es ihr angeblich schlecht ging, in den Arm genommen habe. Sie selbst, so die Frau sei "richtig besoffen" gewesen und habe nach Hause wollen. Ihr Ehemann kam dem Wunsch auch nach. Zu Hause erfuhr er dann, dass seine Frau eifersüchtig gewesen war.

Frau flieht aus Wohnung

In der Wohnung des Angeklagten brach Streit aus, da der Mann offensichtlich ebenfalls wegen des Vorfalls eifersüchtig war. Als Folge des hohen Alkoholkonsums sei er aggressiv geworden und habe seine Freundin geschubst, geschlagen, getreten und an den Haaren gerissen, auch habe er sie am Verlassen der Wohnung gehindert, schilderte die Frau. Sie konnte dann doch fliehen. Der Angeklagte sei ihr gefolgt, sagte sie weiter. Sie sei auch auf der eisglatten Straße ausgerutscht und gefallen. Schließlich sei es ihr gelungen, einen Freund anzurufen, der sie mit seinem Auto abgeholt und ins Krankenhaus gebracht habe.

Dort wurde eine Nasenbeinfraktur diagnostiziert sowie zahlreiche Prellungen und blaue Flecke. Oberstaatsanwalt Karl Jauch beantragte eine Freiheitsstrafe und eine Geldstrafe für den Angeklagten. Der Anwalt der Nebenklägerin und Geschädigten, Lars Willems, folgte in seinem Plädoyer dem Strafantrag des Staatsanwalts. Verteidiger Reinhard Donder verlangte dagegen einen Freispruch. Beim Tatgeschehen sei schließlich niemand dabei gewesen, nur die Nachbarin habe Schreie der Verletzten gehört. Es stehe im Grunde Aussage gegen Aussage, argumentierte der Jurist.

Dem konnte Richter Reinhard Geiser aber nicht folgen. Er verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weiterhin muss der Mann zehn suchttherapeutische Gespräche in einer entsprechenden Einrichtung besuchen, die Kosten einer noch fälligen Nasenkorrektur der Geschädigten tragen und 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung entrichten.

Der Alkoholgenuss und die Eifersucht seien Ursachen für das Geschehen, so der Richter, der auch mitteilte, dass der Angeklagte schon wegen eines ähnlichen Vorfalls eine Geldstrafe hatte zahlen müssen.

 
 
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