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Verfahren gegen 45-Jährigenendet mit Freispruch. Experte vermutet paranoide Psychose.

Freudenstadt - Mit einem Freispruch endete eine Verhandlung vor dem Freudenstädter Amtsgericht, bei der sich ein aus dem Landkreis stammender Angeklagter wegen des Vorwurfs der Bedrohung zu verantworten hatte.

Im August vergangenen Jahres war auf dem Handy eines Richters beim Amtsgericht Freudenstadt eine SMS eingegangen, in der ihm gedroht wurde, dass die weitere Verfolgung einer vermeintlichen Straftat für ihn unkalkulierbare Folgen haben werde. Da die Textnachricht vom Gericht als eindeutige Bedrohung gewertet wurde, erfolgte nun die Verhandlung.

Über den 45-jährigen Angeklagten war zu erfahren, dass er in einer kinderreichen Familie aufgewachsen und dort auch Misshandlungen ausgesetzt war, wie der vom Gericht zugezogene Sachverständige und Psychiater Karl-Michael Schulte berichtete.

Eine deutliche Sprachstörung des Angeklagten habe sich wohl bereits in der Kindheit als Folge von Gewalt und daraus resultierender Angst entwickelt.

Trotz Sprachheilschule, aber auch als Folge einer fehlenden Ausbildung habe der weitere Lebensweg des Angeklagten zur Arbeitslosigkeit, zu sozialer Isolierung und gesellschaftlicher Desintegration geführt.

Experte vermutet paranoide Psychose

Diagnostisch vermutete der Psychiater eine paranoide Psychose. So hatte der Mann beispielsweise behauptet, Verbindungen zum amerikanischen FBI zu haben. Das alles seien Symptome und Auffälligkeiten, die letztlich als krankhafte seelische und schizophrene Störungen einzuordnen seien, so die Einschätzung des Gutachters.

Die soziale Prognose stufte der Psychiater als eher ungünstig ein, es gebe jedoch keinen Grund für die Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik, da keine Eigen- oder Fremdgefährdung zu befürchten sei.

Therapeutisch problematisch beurteilte der Sachverständige die Tatsache, dass der Angeklagte keinerlei Krankheitseinsicht zeige. Zum Grund für die fragliche SMS wurde angegeben, dass sich der Angeklagte für eine Nachbarin und ihre Kinder einsetzen wollte, die beim Familiengericht zu einer Sorgerechtsverhandlung geladen war. Er habe an der Verhandlung teilnehmen wollen, sei aber des Gerichtes verwiesen worden. Aus Wut und Enttäuschung habe er dann die SMS an den Richter geschrieben, so der Angeklagte, der auch versicherte, ihm sei die Verwerflichkeit seines Vorgehens bewusst. Er unterstrich diese Einsicht mit den Worten: "Jetzt passiert mir das nie wieder."

Staatsanwalt und Verteidiger waren sich angesichts der vorliegenden diagnostischen Einschätzung des Angeklagten einig in der Beurteilung: "Wer ohne Schuld ist, kann auch nicht bestraft werden". Nach dem Freispruch des Angeklagten sagte Richterin Jennifer Dallas-Buob, dass bei dem Angeklagten "die Sicherungen durchgebrannt sind". Er sehe ein, eine Dummheit begangen zu haben und zeige Reue.