Kreistag: Resolution zum Kartellverfahren in Sachen Holzvermarktung verabschiedet

Kreis Freudenstadt. Der Kreistag hat eine Resolution zum Kartellverfahren in Sachen Holzvermarktung verabschiedet. Mit dieser soll der Landesregierung der Rücken gestärkt werden, gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf Rechtsbeschwerde einzulegen und vor den Bundesgerichtshof zu ziehen. Außerdem wird in der Resolution davor gewarnt, eine Anstalt des öffentlichen Rechts zu gründen.

Zu Beginn der Diskussion wurde eine neue Version mit kleinen Änderungen vorgelegt, aber diese fand nicht bei allen Kreisräten Anklang. So kritisierte Erwin Zepf (CDU), dass die Resolution so gehalten sei, als ob nur der Landkreis dafür sorge, dass der Wald in der Region gut sei. Das sei respektlos gegenüber den Waldbesitzern und deren Angestellten, die ihren Privatwald selbst gut bewirtschafteten. Der Antrag zur Güte von Bärbel Altendorf-Jehle (Frauenliste), etwa die Formulierung, die "anerkannt hohen Standard(...) nicht mehr sichergestellt" in "gefährdet" zu verändern scheiterte aber.

Walter Trefz (Grüne) sprach sich generell dagegen aus, Gerichtsurteile zu kritisieren. Landrat Klaus Michael Rückert hielt dem entgegen, dass dies in einer Demokratie sehr wohl möglich und auch notwendig sei. Der Ton mache dabei allerdings die Musik. Bei der drei Gegenstimmen und zehn Enthaltungen wurde die Resolution beschlossen.

Zum Hintergrund: Im Rahmen des Kartellverfahrens zur gemeinsamen Holzvermarktung aus Staats-, Kommual- und Privatwald gegen das Land Baden-Württemberg, hatte das Bundeskartellamt dem Land die gemeinsame Holzvermarktung bereits zum 1. September 2015 weitgehend untersagt. Die Trennung des Holzverkaufs wurde im Kreis durch die Schaffung einer Holzverkaufsstelle umgesetzt. Der Verkauf von Holz aus dem Staatswald erfolgt seither durch das Kreisforstamt und aus dem Kommunal- und Privatwald durch die Holzverkaufsstelle. Sie ist organisatorisch beim Amt Finanzverwaltung und Schulen angesiedelt.

Da Agrarminister Peter Hauk angekündigt hat, den Bundesgerichtshof anzurufen, wird im Kreis zunächst alles so bleiben wie es ist, bis eine endgültige Entscheidung gefallen ist. Zur Not gehe man eben bis zum europäischen Gerichtshof, sagte Landrat Rückert in der Sitzung.