Kreis Freudenstadt. Der Landkreis Freudenstadt muss 25 000 Euro für die psychosoziale

Kreis Freudenstadt. Der Landkreis Freudenstadt muss 25 000 Euro für die psychosoziale Betreuung einer Frau tragen, die im Heilbronner Frauenhaus Zuflucht gesucht hat. Das entschied das Landessozialgericht in zweiter Instanz, wie die Behörde jetzt mitteilte. Der Kreis Freudenstadt hatte eine Kostenübernahme unter anderem mit der Begründung verweigert, die vertraglichen Grundlagen zwischen Träger und Kommune entsprächen nicht den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs (wir berichteten). Das Gericht entschied nun aber, dass der Vertrag wirksam sei und einen Zahlungsanspruch des Trägers begründe.

Das Sozialgericht Heilbronn war in erster Instanz noch gegenteiliger Ansicht. Das Jobcenter der Stadt hatte für die Frau, die Ende 2010 vor ihrem gewalttätigen und alkoholsüchtigen Mann in ein Frauenhaus in Heilbronn geflohen war, 3500 Euro für die Unterkunft und 25 000 Euro für die psychosoziale Betreuung übernommen. Das Geld wollte es sich beim Landkreis Freudenstadt zurückholen, der aber zunächst nur für die Unterbringung zahlte. Die Frau lebte neun Monate im Frauenhaus und wurde dort psychosozial betreut.