
Kreis Freudenstadt - Die Organtransplantationen in Deutschland nehmen merklich ab. Die Warteliste für Spenderorgane ist lang. In Berlin werden daher verschiedene Lösungsvorschläge zur Steigerung der Transplantationsbereitschaft heiß diskutiert, so auch die Widerspruchsregelgung. Doch wie wird auf regionaler Ebene über das Thema gedacht? Der Schwarzwälder Bote hat nachgefragt.
Viele Lokalpolitiker im Kreis Freudenstadt sehen das Problem mangelnder Spenderorgane nicht bei der Gesetzgebung, sondern bei der mangelnden Aufklärung in der Bevölkerung. Klaas Klaassen, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler Vereinigung im Kreisrat, äußert sich kritisch zur Widerspruchsregelung. Damit "überfahre" man den Patienten und seine Angehörigen. Vielmehr solle man jeden dazu anregen, eine Entscheidung zum Verbleib seiner Organe zu treffen, so Klaassen. Ihm sei wichtig, dass man die Möglichkeit hat, jederzeit seine Meinung ändern zu können. Auch Reiner Ullrich, Fraktionsvorsitzender der SPD im Kreistag, ist der Meinung, dass man von der Widerspruchsregelung lieber Abstand nehmen sollte. Der Spender sollte auf jeden Fall zu Lebzeiten eine positive Einwilligung gegeben haben.
"Im Bezug auf christliche Werte sollte sich jeder Mensch einmal über das Thema Organspende Gedanken machen", meint Heinz Hornberger, Fraktionsvorsitzender der CDU im Kreistag. Allerdings halte er die Widerspruchsregelung zwar für theoretisch machbar, aber unglücklich. Wie er aus eigener Erfahrung wisse, sei es sehr schwierig, nach dem Tod eines Angehörigen über den Verbleib der Organe zu entscheiden.
Für ihn sei nicht die Bereitschaft der Bevölkerung ein Problem, die nach einer Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung außerordentlich hoch sei, sondern die Kommunikation zwischen Ärzten und Betroffenen. Es sei wichtig, mehr Aufklärungsarbeit zu leisten und hierbei auch die Städte und Gemeinden einzubinden. Auch sollte man den Organspendeausweis – nach englischem Modell – in den Lehrplan aufnehmen, so Hornberger.
Michael Fischer von den Grünen im Kreistag ist der Meinung, dass die Widerspruchsregelung vollkommen am Thema vorbeigehe. Viele Leute, mit denen er in seinem Beruf als Arzt über das Thema Organspende spreche, hätten Angst, sofort nach ihrem Ableben "ausgeweidet" zu werden. Für ihn sei es daher sehr wichtig, die Menschen ausreichend aufzuklären, so Fischer.
Europaabgeordneter und Kreistagsmitglied Michael Theurer, FDP, betont, dass sicher gestellt werden müsse, dass mit den Spendern kein Missbrauch getrieben werde. Die Widerspruchsregelung bringe mehr Schaden als Nutzen. "Es ist wichtig, dass die Bevölkerung über alle Chancen, aber auch über alle Risiken einer Organspende informiert wird", betont der Europaabgeordnete.
Brigitte Callies, Transplantationsbeauftragte der Krankenhäuser des Landkreises Freudenstadt gGmbH, hingegen sieht die Widerspruchsregelung als machbar an. Allerdings sollte man die Bevölkerung darüber ausreichend aufklären, so Callies. Ohne Kenntnisse der Gesetzeslage würden die Menschen gegebenenfalls vor vollendete Tatsachen gestellt. Das jedenfalls sei die Erfahrung in Ländern wie Spanien und Österreich, in denen es schon solche Regelungen gibt.
Widerspruchsregelung: Ärzte können Hirntoten Organe entnehmen, wenn diese zu Lebzeiten einer Organspende nicht widersprochen haben. Diese Regelung gilt unter anderem in Luxemburg, Österreich und Spanien. In Deutschland allerdings muss ein Patient zu Lebzeiten einer Organspende ausdrücklich zustimmen.